Behinderte sollen Wahlmöglichkeiten haben
Was bringt das Bundesteilhabegesetz?

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg demonstrierte in Hannover für ein besseres Bundesteilhabegesetz | Foto: Helen Hayes
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(bim). Seit Jahresbeginn ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft, dessen Inhalte bis zum Jahr 2020 in Etappen umgesetzt werden sollen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung mehr Wahlmöglichkeiten beim Wohnen und Arbeiten sowie eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bieten. Darüber, welche Vorteile es Menschen mit Handicap tatsächlich bringt, und welchen Herausforderungen sich die Träger der Behindertenhilfe nun stellen müssen, spricht Peter Hambrinker, Geschäftsführer der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg, im Interview mit WOCHENBLATT-Redakteurin Bianca Marquardt.
WOCHENBLATT: Im Vorfeld der BTHG-Verabschiedung gab es Proteste von Behinderten und Behindertenbeauftragten gegen die sogenannte "5 aus 9"-Regelung? Was besagt diese und was ist daraus geworden?
Peter Hambrinker: Sie bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in fünf von neun definierten Lebensbereichen auf Hilfestellungen angewiesen sein müssen, um Eingliederungshilfe zu erhalten. Diese Regelung wurde erstmal gekippt. Stattdessen gibt es eine Übergangsphase, in der wissenschaftlich untersucht werden soll, welche Kriterien für den Anspruch auf Eingliederungshilfe gelten sollen.
WOCHENBLATT: Welche Vorteile bringt das BTHG Menschen mit Behinderung?
Peter Hambrinker: Das Vermögen, das ein Bezieher von Eingliederungshilfe und Grundsicherung haben darf, ohne dass es eingezogen wird, wurde von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben. Leicht erhöht wurde ab dem 1. Januar der Regelsatz für Alleinstehende von 404 auf 409 Euro monatlich und der Barbetrag, den stationär untergebrachte Menschen mit Behinderung erhalten, eine Art Taschengeld, von 109 auf 110,43 Euro.
WOCHENBLATT: Wie soll das Ziel der besseren Wahlmöglichkeiten erreicht werden?
Peter Hambrinker: Es sind weitere Anbieter von Werkstattleistungen zulässig, z.B. Bildungsträger, die bisher Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch II durchgeführt haben. Bisher müssen mindestens 120 Personen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) tätig sein und die Träger hohe Qualifikationsanforderungen erfüllen - Auflagen, denen die neuen Anbieter nicht unterliegen.
WOCHENBLATT: Was ändert sich für die Mitarbeiter der Lebenshilfe?
Peter Hambrinker: Ab 2018 wird ein Teilhabe-Gesamtplanverfahren stattfinden. Wir müssen unsere Mitarbeiter schulen, um den jeweiligen Bedarf eines Menschen mit Behinderung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu planen - gemäß des ICF-Instrumentes - der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit - nach dem die Teilhabe verwirklicht werden soll.
Neu ist auch die Wirkungskontrolle. Wir müssen dem Sozialhilfe- bzw. Leistungsträger nachweisen, welche vereinbarte Wirkung wir bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung erreicht haben. Wird diese nicht erreicht, kann es zu Vergütungskürzungen kommen. Unklar sind aber auch an dieser Stelle die konkreten Kriterien, nach denen eine Maßnahme als wirkungsvoll erachtet wird.
WOCHENBLATT: Es gibt doch aber Handicaps, bei denen keine Verbesserung erzielt werden kann.
Peter Hambrinker: Das stimmt. Es sind noch viele Fragen offen, z.B. welches sind die Indikatoren für eine „Verbesserung“ und wie misst man sie? Wie legen wir fest, dass die Teilhabe gesichert ist? Gilt die Übernahme in den ersten Arbeitsmarkt als Erfolg oder reicht es aus, jemanden zu stabilisieren und den Status quo zu halten? Die nötigen Kriterien sollen auf Landesebene in Zusammenarbeit mit dem Sozialhilfeträger in Modellregionen erprobt werden.
WOCHENBLATT: Was hat es mit der im Gesetz vorgeschriebenen unabhängigen Beratung auf sich?
Peter Hambrinker: Das ist ein großes Thema. Der Bund nimmt 58 Millionen Euro in die Hand für unabhängige Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen unter anderem über die gesetzlichen Änderungen beraten werden.
WOCHENBLATT: Welche Änderungen sind ab 2020 geplant?
Peter Hambrinker: Unter anderem werden Existenzsichernde- und Fachleistungen getrennt. Die Unterscheidung zwischen ambulanter Betreuung, teilstationärer Betreuung in einer Werkstatt und stationärer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem Wohnheim soll aufgehoben werden. Es werden dann nicht mehr die Einrichtungen finanziert, sondern die Leistungen. Das hat z.B. zur Folge, dass die Kosten für die Heimunterkunft nicht mehr die Lebenshilfe als Träger erhält, sondern der Mensch mit Behinderung. Das bedeutet für uns einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand: Wir schließen einen Mietvertrag, der Klient erhält das Geld aus der Eingliederungshilfe und muss es dann an uns abführen. Aber es verbessert die Wahlmöglichkeiten der Menschen mit Behinderung, die auch außerhalb von Wohnheimen und -gruppen leben können. Wir sind gefordert, neue Wohnformen zu entwickeln und zu realisieren.
WOCHENBLATT: Wie beurteilen Sie das BTHG insgesamt?
Peter Hambrinker: Ich sehe positive Aspekte, aber es sind noch viele Fragen offen, die wir klären und auf die wir uns vorbereiten müssen. Es ist einer der größten Veränderungsprozesse, die ich je in der Eingliederungshilfe erlebt habe.

Zur Person:

Peter Hambrinker (43) ist Diplom-Pädagoge und Sozialmanager und arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Behindertenhilfe. Bevor er am 1. April 2016 Geschäftsführer der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg wurde, war er neun Jahre lang Bereichsleiter bei einem Träger der Behindertenhilfe in Hamburg.

Die Lebenshilfe Lüneburg-Harburg demonstrierte in Hannover für ein besseres Bundesteilhabegesetz | Foto: Helen Hayes
Lebenshilfe-Geschäftsführer Peter Hambrinker
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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