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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

"Es gab Hinweise auf Missstände"

Dr. Björn Hoppenstedt
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JOBS und KARRIERE

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Für die Unterbringung sogenannter Werksvertragsarbeiter gibt es bislang keine Standards / Thema wurde im Kreiswirtschaftsausschuss aufgegriffen

bim. Königsmoor. Der Brand auf der Papenburger Meyer-Werft, bei dem zwei rumänische Arbeiter starben, hat das Problem der Unterbringung der meist osteuropäischen Arbeiter in zum Teil menschenunwürdigen Massenunterkünften in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Anlass für die Kreis-CDU und -Wählergemeinschaft, im Kreiswirtschaftsausschuss in der Moorhalle in Königsmoor zu hinterfragen, wie die Situation im Landkreis Harburg aussieht.
Im Landkreis gebe es auch Erntehelfer oder etwa die Arbeiter, die auf der Großbaustelle in Winsen/Stelle beim Bau des dritten Bahngleises eingesetzt seien, begründete Volkmar Persiel (CDU) die Anfrage. Vor einem örtlichen Hotel mit 16 Zimmern stünden an manchen Tagen 30 bis 40 Autos, der Zugang erfolge elektronisch, sodass eine Überbelegung nicht kontrolliert werden könne. „Richtige Zuständigkeiten gibt es da nicht. Da bewegen wir uns im luftleeren Raum“, so Persiel.
Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt wies auf die Vielzahl an Monteurswohnungen oder auf die Wohnungen für Arbeitnehmer im Landkreis hin. Er machte aber auch deutlich, wie schwierig es ist, gegen Missstände vorzugehen. „Das niedersächsische Baugesetz gibt wenig Auskunft darüber, wie eine Unterkunft aussehen muss“, sagte er.
Das Gewerbeaufsichtsamt sei nur bei Betriebswohnungen zuständig, nicht bei Gästen in Beherbergungsbetrieben. Ein Mittel, gegen Überbelegung vorzugehen, sei das Einschalten der Bauaufsicht, die prüfen könne, ob die Nutzung der Genehmigung entspreche. Das greife aber nur bei gewerblichen Beherbergungsbetrieben, nicht bei Privatunterkünften.
„Es hat in der Vergangenenheit aus Seevetal, Neu Wulmstorf und Jesteburg einige Hinweise auf mögliche Missstände im Hinblick auf Überbelegung gegeben“, so Hoppenstedt. Daraufhin hätten Besichtigungen stattgefunden, die entspechenden Betriebe seien angeschrieben worden. In Neu Wulmstorf sei eine Nutzungsuntersagung angedroht worden. In Seevetal laufe derzeit ein gerichtliches Verfahren, mit dem die Wohnnutzung untersagt werden soll, da weder gesunde Lebensverhältnisse gegeben noch Brandschutzbestimmungen eingehalten seien.
Im Hinblick auf eine gesundheitlich bedenkliche Unterbringung gibt es ein Infektionsschutzgesetz, das die Standards bei der Unterbringung von Asylbewerbern festlegt. „Wir wollen die gleichen Maßstäbe für Monteurswohnungen anwenden. Gesunde Lebens- und Wohnverhältnisse umzusetzen, kann nicht nur für einzelne Gruppen, sondern muss für alle Menschen gelten“, so Hoppenstedt.
Bezogen auf Erntehelfer habe es früher eine Nachweispflicht zur angemessenen Unterbringung gegeben. Die sei aber „aufgrund irgendeiner Liberalisierung“ weggefallen.
Ein Problem sei auch, dass die ausländischen Arbeitnehmer mitunter widrige Unterbringungen in Kauf nehmen würden, um möglichst viel Lohn für ihre Familien zurückzubehalten.
Mit den Gemeinden sei vereinbart worden, sämtliche Hinweise auf Überbelegung und andere Missstände an den Landkreis weiterzuleiten, so Björn Hoppenstedt. Er versicherte, dass allen Hinweisen nachgegangen werde.
• Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat inzwischen angekündigt, dass es künftig einheitliche Standards zur Unterbringung von sogenannten Werksvertragsarbeitern geben werde. Gleichzeitig sollten die Kommunen neue Kontrollinstrumente erhalten, um die Einhaltung dieser Vorgaben künftig besser überprüfen zu können. Dieser Auffassung ist auch die CDU-Landtagsfraktion, die einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen will.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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