Gemeinde Tostedt schließt sich beim Antrag auf Grundwasserförderung den Einwendungen der Samtgemeinde an
Wie berichtet, wollen die HWW eine Höchstmenge von 18,4 Millionen Kubikmetern Grundwasser jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren aus der Nordheide fördern.
Diese Menge ist zu hoch, der Förderzeitraum zu lange, meinen Umweltverbände und Politiker aus der Nordheide.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat nun dazu geführt, dass die Einwendungsfrist für Bürger und Verbände bis zum voraussichtlichen Erörterungstermin im Mai 2016 verlängert wurde.
Die Gemeinde will inhaltlich die Einwendungen der Samtgemeinde Tostedt unterstützen. Wie vor sechs Jahren hat sich die Samtgemeinde mit weiteren Kommunen zusammengetan und lässt die 17 Ordner (!) umfassenden Antragsunterlagen der HWW durch das Wistedter Büro Industrieberatung Umwelt GmbH und einen Rechtsanwalt prüfen.
Die Antragsunterlagen liegen aus in den Rathäusern Buchholz, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Neu Wulmstorf, Rosengarten, Salzhausen, Seevetal, Stelle, Tostedt, Amelinghausen, Schneverdingen und Bispingen. Die Unterlagen können zudem weiterhin im Internet unter www.landkreis-harburg.de/hww heruntergeladen werden.