Hundegesetz: Jetzt wird es ernst

Hundehalter im Paragrafen-Dschungel: Sie müssen immer mehr Auflagen erfüllen | Foto: bim / Repro: MSR
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(bim/nw). Für Neu-Hundehalter wird es jetzt ernst: Ab kommenden Montag, 1. Juli, gilt das niedersächsische Hundegesetz. Neben dem Chippen und der Haftpflichtversicherung werden ein Sachkundenachweis und das Registrieren des Namen und der Anschrift des Halters sowie des Geschlechtes, der Rasse und der Kenn-Nummer des Hundes in einem zentralen Register Pflicht. Das sind die Neuerungen:
Zentrales Register
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden 14,50 Euro, für eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung 23,50 Euro fällig. Die Registrierung ist unter: www.hunderegister-nds.de oder unter Tel. 0441-39010400 möglich.
Nachweis der Sachkunde
Der Sachkundenachweis muss ausschließlich von Hundehaltern erbracht werden, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten.
Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide Prüfungen werden jeweils ab 40 Euro kosten, über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer.
Jede Hundeschule kann Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.
Eine Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Homepage veröffentlicht unterwww.ml.niedersachsen.de
Hundehalter müssen der Gemeinde auf Verlangen die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nachweisen können. Über das Bestehen der Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Das Gesetz schreibt das Mitführen des Nachweises allerdings nicht ausdrücklich vor.

Kommentar

Die Gesetzgeber haben Hundehalter offenbar als gute Einnahmequelle entdeckt: Im Gegensatz zu allen anderen Tierhaltern müssen sie Steuern zahlen, ihre Vierbeiner chippen lassen und nun auch noch ihre Sachkunde nachweisen und sich registrieren lassen - alles natürlich kostenpflichtig. Vorgeschobener Grund: mögliche Beißvorfälle. Ob ein Hundehalter die Auflagen erfüllt, sollen die Gemeinden kontrollieren, obwohl die vermutlich nicht einmal das Personal haben, um es täglich den Gassi-Gängern hinterher zu schicken. Außerdem ist das Mitführen der Prüfbescheinigung ja nicht vorgeschrieben.
Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz nicht dazu beiträgt, Beißunfälle auszuschließen oder sie besser zu ahnden. Es wird vermutlich nur dazu beitragen, dass vermehrt unbequeme Hunde in Tierheimen landen.
Diesen Schwachsinn zu kippen, hätte die neue Landesregierung in der Hand gehabt. Aber warum etwas ändern, das Geld bringt und Bürokraten beschäftigt?

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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