Weniger Heidewasser für Hamburg?

Holger Mayer machte seiner Wut Luft | Foto: archiv
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Kreisausschuss im Landkreis Harburg empfiehlt mit knapper Mehrheit neue Fördervereinbarung / Naturschutzverbände sind verärgert

(bim). Holger Mayer, Sprecher der Naturschutzverbände im Landkreis Harburg, platzte der Kragen: "Ist die Mitarbeit der Naturschutzverbände überhaupt noch gewünscht?" fragte er wütend, nachdem die CDU-/WG-Mehrheit im Kreisumweltausschuss mit sieben zu sechs Stimmen den Weg frei gemacht hat für die künftige Heidewasserförderung durch die Hamburger Wasserwerke (HWW), obwohl wichtige Unterlagen nach wie vor fehlen. Der Landkreis will demnach die derzeitige Fördermenge von 15,7 Millionen Kubikmeter jährlich auf 12,1 Millionen Kubikmeter reduzieren und die Menge erst bei Nachreichen der Unterlagen stufenweise anpassen. Außerdem soll statt der beantragten Bewilligung eine gehobene Erlaubnis für 30 Jahre gewährt werden, damit der Landkreis bei unvorhergesehenen Problemen durch die Wasserförderung intervenieren kann.
Für die Naturschutzverbände ist es ein Unding, dass ohne vollständige Unterlagen eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Und dass die stufenweise Erhöhung der Fördermenge in Nebenbestimmungen zur Zulassung geregelt und die Öffentlichkeit dann nicht mehr einbezogen wird.
Sie kritisieren außerdem, dass die HWW die Auswirkungen der Wasserentnahme auf Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete nicht gründlich genug untersucht und das gemäß der Wasserrahmenrichtlinie geltende Verschlechterungsverbot der Gewässer nicht angemessen berücksichtigt haben. Ein Beweissicherungskonzept, mit dem festgestellt wird, ob und welche Auswirkungen die Wasserförderung auf Schutzgüter hat, liegt dem Kreis seit dem 18. Juli vor, soll aber zunächst vom gewässerkundlichen Landesdienst geprüft und erst im November - nach der Entscheidung des Kreistages über die Heidewasserförderung am 26. September - mit den Naturschutzverbänden erörtert werden.

„Wir streben an, ein Verfahren, das sich seit über zehn Jahren im luftleeren Raum befindet und nicht auf der aktuellen Rechtssprechung beruht, der neuen Gesetzgebung anzupassen“, sagte Kreisrätin Monika Scherf zur Beschlussempfehlung des Kreisumweltausschusses, die Heidewasserförderung zunächst auf 12,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr zu begrenzen. Wenn alle strittigen Fragen geklärt seien, solle die Fördermenge abgestuft erhöht werden.
SPD und Grüne wollten dem aber nicht zustimmen, bis nicht alle noch geforderten Unterlagen nachgereicht bzw. diskutiert wurden. Eine Abstimmung unter diesen Vorzeichen sei ein „Blanko-Scheck für die HWW in Unkenntnis der Umweltauswirkungen“, so Matthias Westermann (SPD).
Dr. Klaus Hamann, Vertreter der Naturschutzverbände, kritisierte: „Eine bindende FFH-Richtlinienuntersuchung hat für die meisten Arten nicht stattgefunden. Keiner unserer Vorschläge der vergangenen fünf Jahre, was untersucht werden soll, hat die HWW gemacht. Wieso nach zehn Jahren diese Eile, das Verfahren durchzuziehen, obwohl wir einige Unterlagen nicht kennen?“ Hamann kündigte an, dass die Naturschutzverbände eine formelle EU-Beschwerde einreichen würden, wenn das Bewilligungsverfahren ohne die geforderten Untersuchungen zum Abschluss gebracht werde.
Monika Scherf verneinte die Eile. „Wir haben Ihnen mit dem Beschlussvorschlag mit einem Fünftel unter der Wassermenge, die jetzt gefördert wird, eine Brücke gebaut. Der Kreistag hat sich fünf Jahre mit der Heidewasserförderung befasst. Es fehlt ein Baustein“, sagte sie. Die neuen Kreistagsmitglieder müssten bei Null anfangen. Es wäre ein fatales Zeichen für Hamburg, wenn der Kreistag jetzt nicht beschließe.
Willy Isermann (CDU) erklärte, die CDU werde dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgen, da Hamburg das Trinkwasser brauche und die HWW den Bedarf auch nachweisen würden.
Wie berichtet, haben die HWW beantragt, über einen Zeitraum von 30 Jahren bis zu 18,4 Millionen, durchschnittlich 16,1 Millionen Kubikmeter Trinkwasser jährlich zu fördern.
Auf WOCHENBLATT-Anfrage zu den fehlenden Unterlagen bzw. Untersuchungen teilte eine Unternehmenssprecherin u.a. mit: „Hamburg Wasser hat im Wasserrechtsverfahren vollständige und prüffähige Antragsunterlagen vorgelegt. Dies hat der Landkreis schriftlich bestätigt. Seitens der Behörde geforderte Ergänzungen der Unterlagen resultieren aus neueren Gerichtsurteilen zu anderen Verfahren wie zum Beispiel der Weservertiefung oder aus Anregung zur ausführlicheren Darstellung bestimmter Sachverhalte durch Landkreis und Fachbehörden, die sich aus der Prüfung der Unterlagen ergaben, aber inhaltlich keine Änderungen zur Folge haben.“
Laut den Naturschutzverbänden fehlen allerdings genauere Ausführungen und Untersuchungen zu FFH-Gebieten (die FFH-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1992) und zur Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000...

KOMMENTAR: "Fatales Zeichen" kommt von den HWW

So leicht wie in der Vergangenheit wollen sich viele Nordheidjer ihr Wasser dann doch nicht mehr wegnehmen lassen. Offenbar lautet die Devise beim Unternehmen Hamburg Wasser, das ja auch mit dem Heidewasser Geld verdient, die Probleme auszusitzen. Eine Chronologie:
Bereits Ende 2004 ist die Bewilligung zur Wasserförderung von 1974 ausgelaufen. Wie mehrfach berichtet, fördern die HWW seither auf Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis jährlich 15,7 Millionen Kubikmeter Wasser.
Als die HWW 2009 - also fünf Jahre später - erstmals wieder einen Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserentnahme stellten, hatten sie nicht mit so viel Widerstand gerechnet. Wie das von mehreren Kommunen eingeschaltete Umweltbüro unter Hinzuziehung einer Rechtsanwaltskanzlei und eines Bundesverwaltungsrichters a.D. herausfand, ist selbst die 2004-er Bewilligung rechtswidrig. Und der damals 15 Ordner umfassende Antrag wurde als „nicht genehmigungsfähig“ zurückgewiesen.
Die überarbeiteten Unterlagen (17 Aktenordner) reichten die HWW dann 2015 - also weitere sechs Jahre später - ein. Etliche der bereits 2009 ungeklärten Fragen bleiben nach wie vor unbeantwortet, die vor allem die Naturschützer vor einer Entscheidung über die künftige Wasserförderung geklärt haben wollen.
Das „fatale Zeichen“ ist nicht, den Kreistagsbeschluss so lange auszusetzen, bis alle geforderten Unterlagen geprüft und diskutiert sind. Das fatale Zeichen ist, dass die HWW selbst seit Jahren auf Zeit spielen und bestimmte Forderungen offenbar einfach ignorieren - auf Kosten der Nordheidebewohner. Bianca Marquardt

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände im Landkreis Harburg

"Stellungnahme Naturschutz zum Top 16 Wasserrechtliches Zulassungsverfahren HWW; Antrag der Hamburger Wasserwerke GmbH:
Am 9. Juni 2016 wurden im Umwelt- und Klimaausschuss die seinerzeit vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich des Erörterungstermins des wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens vorgestellt. Dabei wurde eine Reihe offener Punkte aufgeführt. Im aktuellen Umwelt- und Klimaausschuss beantragt nun die Kreisverwaltung konkrete Fördermengen und die Option ,diese durch nicht näher ausgeführte Beurteilungsverfahren deutlich erhöhen zu können. Die Naturschutzverbände lehnen eine solche Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt grundsätzlich ab. Was hat sich seit dem letzten Umweltausschuss an der Informationslage geändert, das eine Zustimmung zum Antrag der Kreisverwaltung jetzt ohne inhaltliche Änderungen ermöglicht?
• Die schriftliche Stellungnahme durch Hamburg Wasser zu dem im Erörterungstermin vorgetragenen Bedenken ist weiter unbekannt.
• Das Beweissicherungskonzept ist weiter unbekannt.
• Ein qualifiziertes Konzept zu Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen liegt weiter nicht vor.
• Notwendige FFH-Untersuchungen fehlen weiter.
• Eine Untersuchung zur Wasserrahmenrichtlinie durch Hamburg Wasser liegt in der Verwaltung vor, ist aber nicht allgemein bekannt. Eine „freiwillige“ Erörterung ist im November mit den Naturschutzverbänden geplant.
• Die vorgelegten Untersuchungen von Hamburg Wasser (Botanik, Zoologie, Gewässerökologie) liefern weiterhin keine prüffähigen Vergleichsdaten, um eventuell auftretende Veränderungen auch wirklich festzustellen und den Grad der Veränderungen bemessen zu können. Neue Erkenntnisse auf dem Gebiet der naturschutzfachlichen Erhebungen liegen nicht vor.
• Die offenen gravierenden hydrogeologischen Fragestellungen, die der BUND aufgeworfen hat, sind weiter ungeklärt.
Die Entscheidungsgrundlage ist unverändert die gleiche wie im Ausschuss am 9. Juni. Es gibt weiterhin viele offene Punkte, aber keine Antworten.
Wie will man Fördermengen genehmigen, wenn das zugrunde liegende Brunnenmanagement, d.h. welcher Brunnen wie viel fördern darf, nicht bekannt ist?

Vertrauen die Verwaltung und Politik den unbekannten, von Hamburg Wasser eingereichten Unterlagen?
Aufgrund der extrem mangelhaften Qualität der bisher eingereichten Unterlagen hat Hamburg Wasser in Bezug auf die Kompetenz, qualitativ hochwertige Unterlagen abzuliefern, bei den Naturschutzverbänden jedes Vertrauen verspielt. Wie schon am Antrag zum Ausschuss selbst zu entnehmen, Stichwort Fördermengen, sind bei diesem Verfahren unabhängige Qualitätsprüfungen eine Pflicht und keine Option.
Eine unbekannte Beweissicherung als Mittel der Beurteilung der Nichtschädlichkeit einer möglichen Erhöhung der Grundwasserfördermenge? Hat man aus über 30 Jahren unzureichender Beweissicherung durch Hamburg Wasser nichts gelernt?
Eine Genehmigung darf nicht zum sofortigen Vollzug erteilt werden. Vorher muss das Beweissicherungskonzept nicht nur fachlich korrekt aufgestellt sein, was heute überhaupt nicht sichergestellt ist, sondern es muss vor Änderung der Fördermengen, auch einer Reduzierung, umgesetzt sein. Die geplante initiale Reduzierung der Fördermengen ist die Chance im Rahmen der Beweissicherung zu beobachten, wie intensiv schon heute die Gewässer durch eine Grundwasserförderung belastet werden. Diese Beweissicherung ist die Voraussetzung und Chance, mehr über Reaktionszeiten des Grundwasser-Oberflächengewässer-Systems zu erfahren. Nur dazu sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Es muss vorab für jedes Gewässer eine Prognose geben, wie schnell und in welchem Umfang sich Abflussmengen nach Reduzierung der Fördermengen ändern. Sollte Hamburg Wasser mit seinem Modell nicht in der Lage sein, solche Prognosen aufzustellen, dann ist dies mit dem landwirtschaftlichen Bewässerungsmodel nachzuvollziehen.
2. Vor Reduzierung der Fördermengen ist die Beweissicherung, insbesondere in Oberflächengewässern, abschließend umzusetzen.
Wie will man ohne eine Kenntnis der zu erwartenden Reaktionszeiten im System die Unschädlichkeit einer Fördermengen-Erhöhung prüfen können? Hamburg Wasser spricht von langfristigen Auswirkungen. Wie lange müssen wir dann warten, bis wir sicher sein können, dass keine Schäden zu erwarten sind und die Fördermengen erhöht werden können? Denn eines ist sicher: Wird bei einer Schädigung zurückgefahren oder - wie im Konzept vorgesehen - initial die Fördermenge reduziert, dann dauert es bis zu einer Reaktion des Grundwasser-Oberflächenwassersystems zum Teil sehr lang. 
Zusätzlich sei angemerkt, dass z.B. im Falle der Brunnenkette Schierhorn ein wie von der Verwaltung vorgeschlagenes Verfahren der sukzessiven Fördermengenerhöhung ausschließlich möglich ist, wenn vorher die nicht erfolgte FFH-Verträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. 
Grundsätzlich halten es die Verbände auch für rechtlich bedenklich, dass neue Unterlagen, die gravierende Mängel der letzten Auslegung heilen sollen, nicht erneut öffentlich ausgelegt werden sollen. An so einem Vorgehen sind schon andere Verfahren - hier sei nur als ein Beispiel die Elbquerung A 20 bei Glückstadt genannt - gescheitert. 
Aus Sicht der Naturschutzverbände kann der heute vorliegende Vorschlag der Verwaltung so nicht beschlossen werden. Zuerst müssen dem Ausschuss alle neuen Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Diese sind dann vom Ausschuss, aber auch von den Naturschutzverbänden zu prüfen. Erst dann - und damit eventuell schon in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses - kann qualifiziert über den Antrag abgestimmt werden.
Sollte wider Erwarten aufgrund der aktuell völlig unzureichenden Untersuchungslage eine Entscheidung für eine wie in diesem Antrag spezifizierte Förderanpassung erfolgen, dann werden die Naturschutzverbände diese Entscheidung aufgrund der hohen Betroffenheit gemäß FFH- und Wasserrahmenrichtlinie diesen Vorgang zur Prüfung beim EU-Umweltkommissariat vorlegen."

Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

"Was lange währt, ist immer noch nicht gut! - Fraktion der Grünen hält den Antrag von Hamburg Wasser auf Förderung von Trinkwasser aus der Nordheide immer noch nicht für genehmigungsfähig

Im November 2014 haben die HWW dem Fachausschuss in einer langen Sitzung ihren Antrag präsentiert. Der Antrag lag damals aber der Kreisverwaltung noch nicht vor, sondern ging erst im August 2015 dort ein. Nun konnten endlich die Kreisverwaltung und die Träger öffentlicher Belange (z.B. die betroffenen Gemeinden und Naturschutzverbände) mit der Prüfung beginnen und ihre Stellungnahmen erarbeiten.
Im April 2016 fand dann der Erörterungstermin statt. Dabei wurde klar: Ein großer Teil der Unterlagen hält der kritischen Prüfung nicht stand.
• Das Grundwassermodell, das u.a. vom BUND kritisch durchleuchtet wurde, wurde auch von der Fachabteilung als nicht dem neuesten Stand entsprechend dargestellt.
• Viele Aussagen sind mit großen Unsicherheiten behaftet, die erst im Rahmen eines Beweissicherungskonzeptes (das damals noch nicht vorlag) geklärt werden sollen.
• Die FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete und die Auswirkungen der Wasserentnahme auf dieselben sind nicht gründlich genug untersucht worden.
• Auch die Wasserrahmenrichtlinie, die seit 2000 gilt und ein Verschlechterungsverbot für Gewässer enthält, ist in den Unterlagen nicht angemessen berücksichtigt worden, das sollte nun nachgereicht werden. Hier bemängeln die Naturschutzverbände, dass an den kleineren Bächen keine Messungen stattgefunden haben, obwohl gerade diese durch eine Absenkung des Grundwasserspiegels geschädigt werden können.
Die bislang fehlenden Gutachten liegen nun in der Kreisverwaltung seit Juli bzw. August 2016 vor, sind aber noch nicht abschließend geprüft. Außerdem sollten diese Gutachten auch den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt werden zur Überprüfung, wie im Erörterungstermin zugesagt. Das ist noch nicht erfolgt.
Fazit: Die von der Verwaltung in Aussicht gestellte gehobene Erlaubnis zur Wassergewinnung kann erst erteilt werden, wenn die noch offenen Fragen geklärt sind. Das ist aktuell noch nicht der Fall."

Stellungnahme von Gerhard Schierhorn für die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) und den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen

"1. Im Erörterungstermin wurde zugesagt, dass das Beweissicherungskonzept mit den Einwendern abgestimmt wird. Wir legen Wert darauf, dass diese Abstimmung vor dem Zulassungsbescheid erfolgt.
2. Wesentliche Teile im wasserrechtlichen Verfahren sind immer noch unklar:
- Übereinstimmung mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie
- Vereinbarkeit des Vorhabens mit der FFH-Richtlinie
- Fehlende Unterlagen zur Brunnenfassung Schierhorn
- kein abgestimmtes Beweissicherungskonzept
Wir sind der Auffassung, dass ein Zulassungsbescheid erst nach einer öffentlichen Diskussion und Prüfung dieser Unterlagen möglich ist.
Im Erörterungstermin haben demnach wesentliche Unterlagen gefehlt.
3. Eine gehobene Erlaubnis für 12,1 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr könnte unter Umständen akzeptiert werden. Mehrmengen (bis zu 17,8 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr) müssen allerdings in einem abschließenden öffentlichen Verfahren genehmigt werden.
Es ist für uns nicht akzeptabel, dass eine stufenweise Erhöhung der Fördermenge in den Nebenbestimmungen zur Zulassung geregelt wird und die Öffentlichkeit bei der stufenweisen Erhöhung nicht mehr einbezogen ist."

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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