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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Dehoga: "Beim Mindestlohn verdient der Staat, nicht der Arbeitnehmer"

Christoph Prigge (2. v. li.) und Cordula Niehoff (li.) zeichneten Sabine Küster-Ursic (Ferien auf der Heid") und Johannes Schuster (Gasthaus "Zum Kiekeberg") mit Silbernen Ehrennadeln für 25-jährige Mitgliedschaft  aus
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  • Christoph Prigge (2. v. li.) und Cordula Niehoff (li.) zeichneten Sabine Küster-Ursic (Ferien auf der Heid") und Johannes Schuster (Gasthaus "Zum Kiekeberg") mit Silbernen Ehrennadeln für 25-jährige Mitgliedschaft aus
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bim. Hollenstedt. "Das Jahr 2015 hat uns den Start nicht leicht gemacht", eröffnete Christoph Prigge, Vorsitzender des Dehoga-Kreisverbandes, Landkreis Harburg, die Jahreshauptversammlung mit rund 70 Teilnehmern im "Hollenstedter Hof". Er sprach damit den Mindestlohn, gebührenpflichtige Hygieneüberprüfungen und die Auszeichnungspflicht für Allergene an. Dennoch appellierte er an seine Berufskollegen, das Jahr selbstbewusst anzugehen.
"Der Mindestlohn könnte auch eine Chance sein, eine Diskussion über Preise in Gang zu bringen, damit unsere Leistung Wertschätzung erfährt. Denn Waren- und Personaleinsatz sind nicht gleich Gastronomie", so Prigge. Mit den 8,50 Euro könne das Hotel- und Gaststättengewerbe leben. "Aber wir fordern flexiblere Regelungen und einen Abbau bürokratischer Vorschriften", sagte Prigge.
Frank Lehmann, Vorsitzender des Dehoga-Bezirksverbandes Lüneburg, bezeichnete die Einführung des Mindestlohns als Makulatur, da die Einstiegsgehälter ohnehin schon vorher meist über 8 Euro gelegen hätten. Er befürchtet vielmehr, dass sich eine Schere zwischen gelernten und ungelernten Kräften auftut, etwa wenn ein Qualifizierter als Einstieg 8,70 Euro brutto und ein Unqualifizierter für eine leichte Tätigkeit als geringfügig Beschäftigter 8,50 Euro netto bekommt. Als weiteres Beispiel nannte er Minijobber. Wenn ein Minijobber mit festem Stundenvertrag durch den Mindestlohn die 450 Euro-Grenze überschreite, komme er - je nach Steuerklasse - auf einen bis zu 150 Euro niedrigeren Nettolohn als bisher und müsse für das gleiche "Netto" zwischen acht und 25 Stunden pro Monat mehr arbeiten. "Wenn irgendwo mehr Geld landet, dann beim Staat und nicht beim Arbeitnehmer", so Lehmann.
Die eigentlichen Probleme des Mindestlohns würden aber bei der Aufzeichnungspflicht beginnen. So müssen Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten und Ist-Arbeitszeit netto für jeden Tag und jeden Arbeitnehmer dokumentiert und bei Zoll-Kontrollen vorgelegt werden. Die Vorgaben, dass sechs Tage pro Woche je acht Stunden, höchstens zehn Stunden am Tag oder 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürften, mache in der Branche keinen Sinn."Was mache ich zum Beispiel bei einer Hochzeit? Breche ich dann um 23 Uhr ab, weil ein Mitarbeiter die zehn Stunden erreicht hat? Der Gesetzgeber macht sich da kein Bild", fragte Lehmann.
"Wie konnten Menschen ohne Allergeneverordnung eigentlich über 80 Jahre alt werden?", fragte Lehmann provokativ zu der seit Ende 2014 vorgeschriebenen Auszeichnung der Allergene. Damit solle laut Gesetzgeber der Verbraucher geschützt werden. Dieser "Schutz" gelte aber nicht bei Volksfesten und Veranstaltungen mit nicht gewerblichen Anbietern, kritisierte Lehmann und forderte eine Nachbesserung.
Über die Auszeichnungspflicht von Allergenen informierte Ralf Olbrisch vom Veterinäramt des Landkreises Harburg. Diese basiert auf einer europäischen Verordnung aus dem Jahr 2011, in die nun auch Allergene aufgenommen wurden. Das Thema sei im Grundsatz nicht neu, da Zusatz- oder Konservierungsstoffe in Lebensmitteln schon seit Jahren ausgewiesen werden müssen.
Bei der Auszeichnungspflicht hat sich der Gesetzgeber auf 14 Stoffe, zum Teil Grundnahrungsmittel, beschränkt, die laut Studien zu 95 Prozent zu allergischen Reaktionen führen. Dazu zählen u.a. Eier, Fisch, Erdnüsse, Milch oder Sellerie.
"Wir empfehlen, auf der Speisekarte mit Fußnoten zu arbeiten - bei den Zusatzstoffen mit Zahlen, bei den Allergenen mit Buchstaben", so Olbrisch. Bei einem Buffet müssten die Allergene den entsprechenden Speisen zuzuordnen seien.
Ein weiteres Ärgernis fürs Gastgewerbe: In Niedersachsen gilt als erstem Bundesland seit Dezember 2014 eine Gebührenpflicht für Hygieneüberprüfungen, unabhängig davon, ob ein Betrieb Anlass für eine Überprüfung gibt oder nicht. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen demnach pro Kontrolle maximal 56 Euro, Unternehmen mit weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz maximal 92 Euro.
• Bei den Wahlen wurde Thomas Cordes (Hotel Cordes, Sottorf) als zweiter Vorsitzender bestätigt. Neue zweite Schriftführerin wurde Antje Reimers (Hotel "Zur Rennbahn", Drage).
• Für 25-jährige Mitgliedschaft ehrte Christoph Prigge Sabine Küster-Ursic ("Ferien auf der Heid", Appel) und Johannes Schuster (Gasthaus "Zum Kiekeberg" Rosengarten) mit der Silbernen Ehrennadel.
• Zum Dank für die Gastfreundschaft bei der Jahreshauptversammlung und als neues Dehoga-Mitglied händigte Christoph Prigge Claudio Spinsanti vom "Hollenstedter Hof" eine Dehoga-Flagge aus.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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