Droht eine "schulische Monokultur"?

Künftig fast leere Unterrichtsräume? Die CDU fürchtet, dass den Gymnasien ein Schülerschwund droht, wenn mehr Gesamtschulen eingerichtet werden
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(jd). Neues Schulgesetz: Kritiker sehen die Wahlfreiheit der Eltern gefährdet. Wieder einmal wird sich die niedersächsische Schullandschaft grundlegend wandeln. Das neue Schulgesetz, das die rot-grüne Regierung in Hannover auf den Weg gebracht hat, bringt einschneidende Veränderungen mit sich. Neben der Einführung der Inklusion, die mit der Abschaffung der Förderschulen Lernen und Sprache einhergeht, ist vor allem die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren (G9) ein viel diskutiertes Thema. Doch der Gesetzesentwurf weist noch andere Punkte auf, die heftig umstritten sind.

Seit Jahren sind die Gesamtschulen in Niedersachsen ein Spielball der Ideologien: Als Schwarz-Gelb an der Macht war, wurde diese Schulform ausgebremst. Nun sitzen wieder die Befürworter am längeren Hebel: Kultusministerin Frauke Heiligenstadt will das klassische dreigliedrige Schulsystem zwar nicht abschaffen, doch in der Schulgesetznovelle wird den Gesamtschulen ein gewisser Vorrang eingeräumt.

So sieht der Entwurf vor, dass Schulträger künftig Gesamtschulen als Ersatz für andere Schulformen einrichten können. Eine Ausnahme ist für Gymnasien vorgesehen: Deren Besuch müsse weiterhin "unter zumutbaren Bedingungen" gewährleistet sein, heißt es im Gesetzestext. Doch der Philologenverband Niedersachsen (PHVN), in dem viele Gymnasiallehrer organisiert sind, bezeichnet diese Regelung als "übles Täuschungsmanöver", da für den Schulweg eine einfache Fahrtzeit von 75 Minuten als zumutbar angesehen werde. Nach Ansicht des PHVN werden nur wenige Schüler solche Belastungen in Kauf nehmen, um ein Gymnasium zu besuchen. Die "Bestandsgarantie", die Heiligenstadt für die Gymnasien abgegeben habe, sei daher "der blanke Hohn". Der PHVN befürchtet eine "schulische Monokultur".

Auch der Landeselternrat (LER) begründet seine ablehnende Haltung gegenüber der Novelle unter anderem mit diesem strittigen Aspekt: Theoretisch müsste ein Landkreis kein Gymnasium mehr betreiben, wenn diese Schulform in "zumutbarer" Nähe in einem Nachbarkreis vorhanden ist. Die Elternvertreter sehen nicht nur in diesem Punkt das Recht auf freie Schulwahl gefährdet: Auch die geplanten Einschnitte bei der Schülerbeförderung seien ein Verstoß gegen den "Grundsatz der Chancengleichheit im Bildungswesen", so der LER in seiner Stellungnahme.

Nach dem Willen von Rot-Grün sollen die Landkreise nur noch die Fahrtkosten bis zum nächstgelegenen Gymnasium übernehmen. Besucht ein Schüler etwa ein weiter entfernt gelegenes Gymnasium, weil nur dort ein bestimmter Bildungsgang - etwa in Form eines altsprachlichen oder musischen Zweiges - besteht, sollen die Eltern die Fahrtkosten künftig selbst tragen. Diese Pläne bringen auch den bildungspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, den Kehdinger Abgeordneten Kai Seefried auf Zinne: "Das neue Schulgesetz schränkt die Wahlfreiheit der Eltern in jeder Hinsicht ein". Sie könnten in Zukunft nicht mehr entschieden, welche Schulform ihr Kind besucht, beklagt sich der Politiker.

Das Kultusministerium weist diese Kritik zurück: "Seefrieds Vorwürfe sind absurd und entbehren jedweder Grundlage", erklärt Ministeriums-Sprecher Sebastian Schumacher gegenüber dem WOCHENBLATT. Seitens der Landesregierung werde nicht beabsichtigt, die freie Wahl der Schulform einzuschränken. "Die Menschen haben auch kein Interesse an den alten Strukturdebatten, wie sie die Opposition offenkundig immer noch führen möchte", meint Schumacher. Der Entwurf zum Schulgesetz komme den Wünschen der Eltern nach einem "guten, qualitätsvollen Angebot für ihre Kinder" nach.

Schülerbeförderung kostet viel Geld

Bis zum Ende der Sekundarstufe I (10. Klasse) müssen die Landkreise die Kosten für die Schülerbeförderung tragen. So zahlt der Kreis Harburg jährlich rund 10,8 Millionen Euro und beim Kreis Stade sind es knapp 8,2 Millionen Euro pro Jahr. Die in der Schulgesetznovelle vorgesehenen Einsparungen durch die Streichung der Fahrtkosten-Übernahme für Schüler, die Gymnasien mit besonderen Bildungsgängen besuchen, sind nach Auskunft beider Landkreise unerheblich.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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