Elbvertiefung: Entscheidung zieht sich wie Kaugummi

Wird die Elbe ein weiteres Mal ausgebaggert? | Foto: www.luftbild.fotograf.de
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(bc). Die geplante Elbvertiefung bleibt auch im neuen Jahr ein Dauerbrenner. Bund und Hamburg haben an den Planunterlagen gefeilt, die klagenden Umweltverbände haben kürzlich ihre Stellungnahmen dazu abgegeben. Ist ein Planergänzungsbeschluss erlassen, haben die Verbände die Chance, ihre Klage anzupassen. Dann liegt der Ball wieder beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

NABU, BUND und WWF rechnen nicht mit einer Entscheidung vor Mitte des Jahres.
Wie berichtet, hatte das Gericht 2014 das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung ausgesetzt. Aus dem EuGH-Urteil vom 1. Juli 2015 ergaben sich dann neue Vorgaben für die Planungsbehörden. Jedes Bauvorhaben, das zur Verschlechterung des Gewässerzustandes führt, darf nicht genehmigt werden.

Die nun überarbeiteten Planunterlagen überzeugen die Umweltverbände jedoch immer noch nicht: „Auf 1.000 Seiten Planergänzung finden sich wenig neue Antworten“, so das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe aus BUND, NABU und WWF.

Nach wie vor vertreten Gutachter die These, dass veraltete Modellrechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau belegen würden, es gäbe keine gravierenden Veränderungen bei Wasserständen, Sedimentation und Strömungsgeschwindigkeiten. „Damit geht der Träger des Vorhabens erneut das Risiko ein, gegen nationale und europäische Vorgaben im Gewässerschutz zu verstoßen“, so das Aktionsbündnis.

Auch aktualisierte Untersuchungen zu Brutvögeln sowie zu bedrohten Pflanzenarten (Schierlingswasser-Fechnel) und schützenswerten Elbfischen (Stinte) können nach Ansicht der Umweltverbände keine Kritikpunkte des Gerichts entkräften. In diesem Zusammenhang hat ein Bericht im NDR-Fernsehen vor einigen Wochen für Aufsehen gesorgt. Die vom Aussterben bedrohten Flussseeschwalbe sei bisher überhaupt nicht beachtet worden. Es bestehe die Sorge, dass sich die Vögel nicht mehr ernähren könnten, falls - wie geplant - eine Vertiefung in der Elbmündung (Medemrinne) aufgefüllt wird. Für die Umweltverbände ein weiteres Argument gegen die Elbvertiefung.

Wie das Gericht in Leipzig schließlich entscheidet - ob nach Aktenlage, ob eine neue Verhandlung anberaumt wird oder ob vielleicht die Planungsbehörden ein weiteres Mal nachbessern dürfen - scheint völlig offen zu sein.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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