"Umweltrassismus" 2.000 Bambuspflanzen sollen für den Naturschutz sterben

Dark Strauch in seinem Bambus-Garten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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(mi). Die Idee entstand vor fünf Jahren. Dark Strauch (55) wollte einen öffentlichen Bambusgarten anlegen. Mit Einsatz und Sachkenntnis ging der Bambusliebhaber daran, seinen Traum zu verwirklichen. Jetzt steht das Projekt vor dem Aus. Bis November muss Dark Strauch jede Bambuspflanze auf seinem Grundstück vernichtet haben - das ist amtlich. Sein Fall zeigt, wie eine gute Idee ihr Ende findet zwischen Behördenbürokratie und dogmatischem Umweltschutz.

Gedanken habe er sich schon gemacht, sagt Dark Strauch, aber eben nicht genug. Lange hatte der Asienfan, der über 20 Jahre Erfahrung mit der Pflanze hat, nach einem passenden Ort für sein Projekt gesucht. Ein Gebiet, das einerseits für den Bambus geeignet, andererseits leicht von der umgebenden Flora zu trennen ist. Auf einem 1,2 Hektar Areal im Wald zwischen Buchholz und Kakenstorf meinte er, die richtige Fläche gefunden zu haben. Der Bambusexperte ging dann akribisch vor: Er wählte aus den rund 2.500 bekannten Sorten diejenigen aus, die langsam wachsen. Ziel: eine unkontrollierte Ausbreitung verhindern. Außerdem legte er Gräben rund um das Grundstück an - schließlich könne Bambus nicht durchs Wasser wachsen.
Was er nicht wusste: Das Grundstück für seinen geplanten Bambus-Garten grenzt direkt an zwei beim Landkreis Harburg als Biotope geführte Feucht-Flächen mit Eignung zum Naturschutzgebiet. Ist da eine nicht heimische Pflanze wie der Bambus die geeignete Nachbarschaft? Bei den amtlichen Naturschützern im Landkreis schrillten sofort die Alarmglocken. Dark Strauch erhält die Aufforderung, die Pflanzen zu entfernen.
Begründung: Die Ausbringung nicht heimischer Arten müsse durch das Bundesumweltministerium genehmigt werden. Dark Strauch wendet sich an das Niedersächsische Umweltministerium und fragt dort nach. Man verweist die Sache an den Landkreis zurück. Dort wird von 2010 bis 2014 geprüft. Erst durch die Untere Naturschutzbehörde, danach zwei Jahre durch die Bauabteilung - schließlich will Dark Strauch langfristig einen Park anlegen - dann wieder durch die Naturschutzbehörde. Schließlich beschäftigt er auch das Bundesumweltamt in Berlin.
Im April dieses Jahres kommt von dort das wohl endgültige Aus. Der Bambus muss weg. Es handele sich um eine potenziell invasive Art mit Gefahr für die heimische Flora. Dark Strauch ist fassungslos. Er ist überzeugt, seine Pflanzen könnten in den umliegenden Biotopen gar nicht überleben. „Das ist Umweltrassismus und kein Naturschutz. Nur weil die Pflanze hier nicht heimisch ist, ist sie nicht gleich eine Gefahr für das Ökosystem.“ Der Bambus-Experte versucht jetzt, möglichst viele seiner Pflanzen zu verkaufen, um sie vor dem Tod zu retten.
Beim Landkreis bedauert man die Entwicklung, allerdings sei die Weisung aus Berlin eindeutig. „Wir haben alles versucht und den Vorgang intensiv geprüft. Im Ergebnis überwiegt hier aber der Naturschutz gegenüber dem Projekt von Herrn Strauch“, so Kreissprecher Johannes Freudewald.
Wer sich selbst ein Bild vom Bambus-Garten machen will:
www.bambus.me

Kommentar

Bambus ist kein Springkraut
Zugegeben, ein bisschen blauäugig ist es schon zu glauben, man könne in Deutschland ohne Genehmigung einen Bambuspark anlegen. Doch in der Konsequenz wirkt das Bohei um den Bambus doch übertrieben. Will hier das Umweltministerium seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen? Nach der Maxime: Wenn uns schon beim Genmais die Hände gebunden sind, dann wenigstens die Muskeln beim Bambus spielen lassen. Das stimmt dogmatische Naturschützer milde und signalisiert gleichzeitig, wie ernst wir den Biotopenschutz eigentlich nehmen. Dass Bambus kein indisches Springkraut ist, in vielen Gärten steht und die betroffenen Biotope wohl mehr durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen als durch den „Invasor“ aus Asien gefährdet werden - wer weiß das schon. Mitja Schrader

Dark Strauch in seinem Bambus-Garten
"Das ist Umweltrassismus" Dark Strauch ist fassungslos über die Entscheidung des Bundesumweltamtes
Redakteur:

Mitja Schrader

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