Fracking bleibt weiter erlaubt

Wunderwerk oder lebensfeindliche Technik? Die Gas- und Ölgewinnung durch Fracking ist sehr umstritten
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Niedersächsische Landesregierung verwässert Gesetzentwurf des Bundes / Kein generelles Verbot der lebensfeindlichen Technik

(mi). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung von Erdgas und Erdöl mit Hilfe der umstrittenen Fracking-Technologie trifft auf ein geteiltes Echo. Während man bei Wintershall, Deutschlands größtem Bergbauunternehmen, bereits über „Fracking nach deutschem Reinheitsgebot“ fabuliert, geht Kritikern das Gesetz nicht weit genug.
Die Bürgerinitiative (BI) „Kein Fracking in der Heide“ kritisiert vor allem die Rolle der Rot-Grünen Landesregierung beim Zustandekommen des Gesetzentwurfs, den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks kürzlich in Berlin vorgestellt haben.
Vor allem Druck aus Hannover, so die BI, habe für eine deutliche Entschärfung des ursprünglichen Entwurfs gesorgt. So setze sich die Rot-Grüne Landesregierung damit durch, dass der Gesetzentwurf nur ein generelles Verbot für das bisher vor allem in den USA praktizierte Fracking in geringen Tiefen (unkonventionelle Gasförderung) vorsieht, aber das in Niedersachsen seit 1961 betriebene Fracking in großen Tiefen (konventionelle Gasförderung) unangetastet bleibt. Lediglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll hier Vorschrift werden.
Das Verbot des Frackings in geringen Tiefen soll außerdem 2021 auf den Prüfstand. Und: Zu Forschungszwecken bleibt auch diese äußerst umstrittene Form der Gasgewinnung weiter erlaubt. Lediglich in Wasserschutzgebieten soll jegliches Fracking untersagt werden. Alle diese Vorschriften gelten aber nur für neue Vorhaben. Wer schon eine Fracking-Erlaubnis besitzt, kann weitermachen.
Kritiker, bis hin zur Landesregierung in Schleswig-Holstein, hatten ein generelles und dauerhaftes Verbot der lebensfeindlichen Technik gefordert. „Das Gesetz ist Augenwischerei. Was wie ein Bemühen um eine strengere Regelung anmutet, bietet in Wirklichkeit zahlreiche Ausnahmen, um doch zu fracken“, sagt Renate Maaß vom Sprecherrat der BI „Kein Fracking in der Heide“.
Besonders verärgert ist man bei den Fracking-Gegnern aus der Region über den Bestandsschutz für bereits erteilte Genehmigungen. Bei den Bürgerinitiativen hatte man sich von der Rot-Grünen Landesregierung die Verhinderung weiterer Frackingvorhaben in der Heide erhofft. Das sei aber nicht eingetreten. Selbst potenzielle neue Fracks durch die Firma Kimmeridge GmbH im „Versuchsfeld Oldendorf“ könnten mit diesem Gesetz nicht 100 prozentig unterbunden werden. Zumal dort wohl nur das weiterhin erlaubte konventionelle Fracking zum Einsatz käme.
„Unsere BI setzt sich für den Schutz des Heidewassers ein, dieser Entwurf läuft unseren Zielen zuwider“, so Renate Maaß. Die Bürgerinitiative halte deswegen weiter an ihrer Forderung nach einem ausnahmslosen Verbot der Fracking-Technik fest. Rückendeckung bekommen die Fracking-Gegner dabei auch aus der Wissenschaft. Experten wie der Hydrogeologe Prof. Dr. Dieter Ortlam halten den Frackvorgang für unkontrollierbar und warnen vor „irreversiblen Schäden“ beim Einsatz dieser Technologie.
Übrigens: In Niedersachsen werden 95 Prozent des deutschen Erdgases gefördert. Durch ihre Förderabgaben spülen die Bergbauunternehmen dabei pro Jahr rund 760 Millionen Euro in die Landeskasse. Geld, auf das Rot-Grün wohl nicht ganz verzichten will.

Redakteur:

Mitja Schrader

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