Kreistag lehnt Grünen/Linken-Vorschlag für ein Sozialticket ab

uch wenn der HVV bei den Preisen zulegt, das Geld fürs Ticket ist im Hartz IV-Regelsatz enthalten | Foto: archiv
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mi. Landkreis.

Im Landkreis Harburg wird es auch zukünftig keine Bezuschussung von HVV-Monats- oder Wochenkarten für die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Asylbewerber geben. Den Vorschlag der Gruppe Grüne/Linke ein sogenanntes Sozialticket einzuführen, lehnte eine Kreistagsmehrheit aus SPD, CDU, FDP freien Wählern und Wählergemeinschaft ab.

Mobilität ist wichtig. Gerade wenn es darum geht, einen neuen Job zu finden. Und wer kein Auto hat, ist bei längeren Strecken auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen. Mit dem Sozialticket wollten Grüne und Linke finanziell schlecht gestellte Personen unterstützen, die sich sonst kein Monatsticket leisten können.
Im Kreistag begründete Dr. Erhard Schäfer (Grüne) den Vorschlag: „Mit dem Ticket wollen wir zum Beispiel Asylbewerbern ermöglichen, besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder Ärzte einfacher zu erreichen.“ Auch für Arbeitslosengeld II-Bezieher biete ein Sozialticket größere Mobilität. Die Kosten für das Ticket bezifferte Schäfer mit einem jährlichen „sechsstelligen Betrag“ und korrigierte damit eine eigene Schätzung, die von rund 50.000 Euro pro anno ausgegangen war. Schäfer bezweifelte allerdings, dass ein Sozialticket, wie es eine Untersuchung der Verwaltung nahelegt, um die 980.000 Euro im Jahr koste. Die Zahlenspiele erwiesen sich allerdings als überflüssig. Denn die soziale Ader von Linken und Grünen war den anderen Fraktionen im Kreistag ohnehin deutlich zu teuer.
„Die Kassenlage des Landkreises lässt eine solche Ausgabe nicht zu“, so CDU-Politikerin Barbara Schlarmann. Die Juristin klärte den Kreistag auf, dass Kosten für Fahrkarten bereits in dem Regelsatz von 391 Euro enthalten sei, den ein alleinstehender Arbeitslosengeld-II-Empfänger monatlich bekommt.
Warum Asylbewerber und Arbeitssuchende eine Monats- oder Wochenkarte bräuchten, erschieße sich ihr ohnehin nicht. Die notwendige Mobilität werde außerdem dadurch gewährleistet, dass jeder Bedürftige beim Amt einen Antrag stellen könnte, falls das Geld mal nicht mehr für die Fahrkarte reiche.
Und hätte der Landkreis Geld übrig, wäre es viel besser bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit verwendet, als es mit der „Gießkanne“ zu verteilen. So sah es am Ende die Kreistagsmehrheit samt der SPD.

Redakteur:

Mitja Schrader

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