Kritik an Schulgesetznovelle

Zufrieden mit der Schulgesetznovelle: Kultusministerin Frauke Heiligenstadt | Foto: archiv
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Landesregierung stellt Änderungen vor: Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren und Stärkung der Gesamtschulen

(os). Nachdem die rot-grüne Landesregierung am vergangenen Dienstag die Novelle zum niedersächsischen Schulgesetz beschlossen hat, ist die Diskussion über die Auswirkungen voll entbrannt. Während Landes-Kultusministerin Frauke Heiligenstadt den Gesetzentwurf lobte ("Er entspricht den Erfordernissen an eine moderne Bildungspolitik"), hagelte es von der Opposition und von Lehrerverbänden Kritik. "Mit ihrem Chancenvernichtungsgesetz strebt die Kultusministerin das Ende der Wahlfreiheit für Niedersachsens Schüler an", erklärte Kai Seefried, schulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. In der kommenden Woche soll der Gesetzentwurf erstmals im Landtag diskutiert werden, die Abstimmung ist für den Juni vorgesehen.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
Abitur: Niedersachsen kehrt zum kommenden Schuljahr zum Abitur nach 13 Schuljahren zurück. Betroffen sind alle Schüler der künftigen fünften bis achten Klassen. Einzelnen Schülern soll es auch künftig möglich sein, durch das Überspringen einer Klasse bereits nach zwölf Jahren das Abitur abzulegen.
Förderschulen: Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprachen sollen nach massivem Elternprotest nun doch weitergeführt werden. Sie erhalten einen langfristigen Bestandsschutz. Neue Förderschulen soll es nicht geben, Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sollen im Rahmen der Inklusion auch in den Sekundarstufen I auslaufen.
Grundschulen: Die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende des vierten Schuljahrs soll entfallen. Stattdessen sollen die Schulen Eltern zwei Beratungsgespräche anbieten.
Gesamtschulen: Die kommunalen Schulträger können in Zukunft Gesamtschulen auch dann gründen, wenn dadurch Gymnasien in ihrer Existenz gefährdet werden. Die Schulträger würden von der Pflicht befreit, noch alle anderen Schulen (Oberschule, Realschule) vorhalten zu müssen, so Heiligenstadt.
Schülerbeförderung: Das neue Gesetz schränkt die Verpflichtung der Landkreise ein, auch Schülerfahrten in andere Kreise zu bezahlen. Ausgenommen sind "Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung" (z.B. Waldorfschulen) und Berufsfachschulen.
Die Gesetzesnovelle sei eine klare Bevorzugung der Gesamtschulen, kritisiert der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL). Die Schulen des gegliederten Schulwesens müssten weiter jeden Schüler aufnehmen, Gesamtschulen könnten sich ihre Schüler aussuchen, erklärt VNL-Landesvorsitzender Manfred Busch: "Das ist keine Gleichbehandlung." Busch befürchtet zudem, dass Real-, Haupt- und Oberschulen in ihrer Existenz bedroht sind, wenn Gesamtschulen zur ersetzenden Schulform werden. "Das Schulgesetz krempelt die Schullandschaft wieder komplett um", kritisiert Busch.
Die Praktiker an den Schulen hoffen, dass die Landesregierung die Pläne schnell konkretisiert. "Uns fehlen sämtliche Eckdaten, sodass wir nicht für das kommende Schuljahr planen können", sagt Hans-Ludwig Hennig, Leiter des Buchholzer Albert-Einstein-Gymnasiums. Am wichtigsten sei, dass den Schulen die Stundentafeln mitgeteilt werden. Es sei z.B. noch völlig unklar, ab wann künftig die zweite Fremdsprache unterrichtet wird und welche Stundenzahl für Hauptfächer wie Deutsch und Mathematik vorgesehen seien. Auch Schulbücher könnten noch nicht gesichtet werden, wenn der Stundenumfang der einzelnen Fächer unklar sei, so Hennig. Eigentlich sollte die Gesetzesnovelle bereits im Dezember vorliegen. Hennig: "Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung jetzt mal zu Potte kommt!"

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Schulleiter Hans-Ludwig Hennig: "Wir brauchen schnell eine Stundentafel" | Foto: archiv
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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