Punktereform: Die neuen Regelungen

Die Punktereform soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Der Führerschein ist dann schon ab acht Punkten weg | Foto: RainerSturm/pixelio
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Bundesrat macht den Weg für die Reform der Verkehrssündendatei frei / Reform tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft

(kb). Autofahrer müssen sich zum 1. Mai 2014 auf ein neues Punktesystem für schwere Verstöße am Steuer einstellen. Nach monatelangen Diskussionen machte der Bundesrat am vergangenen Freitag den Weg für einen Kompromiss frei, mit dem die Flensburger Verkehrssündendatei nach über 50 Jahren grundlegend reformiert wird. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Je nach Schwere des Vergehens werden künftig einer, zwei oder drei Punkte vergeben. Die bisherige Skala reichte von einem bis sieben Punkte. Einige Beispiele: Gefährliche Überholmanöver werden künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten geahndet, wer innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte, bei einem Alkohol-Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig. Mit je einem Punkt in die Kartei aufgenommen werden auf Drängen des Bundesrates bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße wie etwa Fahrerflucht nach Unfällen sowie das Zuparken von Feuerwehr- und Rettungszufahrten. Der Führerschein wird zukünftig bei acht statt bei 18 Punkten eingezogen.
• Anders als ursprünglich geplant, bleibt die Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen, wenn zuvor nicht mehr als fünf Punkte angesammelt wurden.
• Generell verjähren Punkte künftig jeweils separat, je nach Schwere des Verstoßes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhinderte jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
• In Flensburg gespeichert werden sollen im Wesentlichen nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Konsequenzen für einen Teil der bisher erfassten 47 Millionen Punkte. Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette (bisher einen Punkt). Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen, so verdoppelt sich beispielsweise die Strafe für das verbotene Einfahren in eine Umweltzone von 40 auf 80 Euro.
• Im Zuge der Reform des Punktesystems werden auch die Fahreignungsseminare ("Idiotentest") - die künftig ab sechs oder sieben Punkten Pflicht werden - neu konzipiert. Auf Wunsch der Länder werden sie inhaltlich gestrafft, um die Kosten stabil zu halten.
Wer seinen aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssündenkartei abfragen will, muss einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Ein entsprechendes Formular steht unter http://www.kba.de zum Download bereit. Dieses senden Sie ausgefüllt an Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Redakteur:

Katja Bendig aus Seevetal

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