Reise: Bei Urlaubsplanung an Warnwestenpflicht denken
(akz-o). Nach den Nachbarländern Belgien und Österreich wird nun auch in Deutschland die Warnwestenpflicht eingeführt. Bislang galt diese nur für gewerbliche Fahrzeuge - seit dem 1. Juli 2014 muss jeder in Deutschland angemeldete Pkw mit einer Warnweste ausgestattet sein. Ratsam ist es, immer mehrere Westen mitzuführen.
Die neue Regelung basiert auf einer EU-Norm, die in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. Fortan ist es im Falle einer Fahrzeugpanne die Pflicht des Fahrers, beim Verlassen des Fahrzeuges die Warnweste anzulegen. Dies gilt für jede Fahrzeugklasse, egal ob Pkw, Lastwagen oder Bus - Motorräder ausgenommen.
„Da die Warnwestenpflicht derzeit noch nicht einheitlich geregelt ist, sollten Grenzgänger sich vor der Fahrt über die länderspezifische Gesetzgebung informieren. Bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht ist mit einem Bußgeld zu rechnen, je nach Land zwischen 14 und 600 Euro“, erklärt Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. „Wichtig ist, dass die Warnwesten sowohl über Reflektionsstreifen als auch über die Markierung ‚EN 471‘ verfügen, um die EU-Norm zu erfüllen.“
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