Falsche Kleidung am falschen Ort - Winsener sollte Asylbewerber beleidigt haben

Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

thl. Winsen. "Sie waren einfach zur falschen Zeit mit den falschen Klamotten am falschen Ort", fasst der Strafrichter am Winsener Amtsgericht das Ergebnis der Hauptverhandlung gegen einen 21-jährigen Luhestädter zusammen. Und der Staatsanwalt setzte sogar noch einen obendrauf: "Zu allem Unglück trafen Sie auch noch auf zwei Spinner, die sich wichtig machen wollten."
Was war passiert? Im November 2015 sollte der Angeklagte - so der Tatvorwurf - am Winsener Bahnhof ankommende Asylbewerber mit rechtsradikalen Parolen und fremdenfeindlichen Zeichen "begrüßt" haben. Zwei Brüder, die zufällig vor Ort waren, beobachteten die Szene und alarmierten die Polizei. Pech für den 21-Jährigen: Weil er der Skinhead-Szene zuzuordnen ist und entsprechende Kleidung trug, geriet er sofort ins Visier der Fahnder.
"Ich war es nicht, ich habe nichts gegen Ausländer. Ich bin sogar Mitglied im THW und habe geholfen, Unterkünfte für Asylsuchende aufzubauen", beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Er trage zwar Bekleidung der Skinheads, habe aber mit Rechtsradikalismus nichts zu tun. "Skinhead sein ist eine Kultur. Da gibt es viele Untergruppen, die nicht Rechts sind", sagte der Angeklagte und wedelte zum Beweis mit einer Videodokumentation, die er mitgebracht hatte.
Die beiden Brüder, die durch ihre Aussagen das Verfahren ins Rollen gebracht hatten, kosteten Richter und Staatsanwalt jede Menge Nerven. Einhellig sagten sie aus, dass sich am Tattag in der Nähe des Angeklagten eine größere Personengruppe aufhielt. Ob nun der 21-Jährige oder eine andere Person die Parolen gerufen hätte, könnten sie nicht genau sagen. "Da der Angeklagte aber wie ein Rechtsradikaler gekleidet war, konnte er es nur gewesen sein", hieß es unisono.
Da reichte es dem Richter: Er sprach den Angeklagten frei.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

Webseite von Thomas Lipinski
Thomas Lipinski auf Facebook
Thomas Lipinski auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

17 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.