In Revision gegangen
Wird der Komaschläger-Prozess jetzt neu aufgerollt? / Oberlandesgericht entscheidet
thl. Lüneburg. Das Verfahren gegen den Seevetaler (34), der im Rahmen des Meckelfelder Dorffestes einen Polizisten (33) ins Koma geprügelt haben soll, ist noch nicht beendet. "Die Verteidigung des Angeklagten ist wie angekündigt in Revision gegangen", bestätigt Dr. Stefan Stodolkowitz, Sprecher des Lüneburger Landgerichtes, dem WOCHENBLATT auf Nachfrage.
Wie berichtet, war der Seevetaler kurz vor Weihnachten in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Damit lag das Landgericht sechs Monate unter der in erster Instanz vom Amtsgericht Winsen ausgesprochenen Strafe von vier Jahren.
Bereits direkt nach dem Urteil in Lüneburg hatte Verteidiger Dr. Gerhard Strate Revision angekündigt. "Die Begründung des Richters war nicht schlüssig, ich sehe gute Chancen, in der Revision einen Freispruch zu erwirken", sagte er.
Über die Revision entscheidet jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Celle. Anders als bei der Berufung in erster Instanz, werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Sollte das OLG das Urteil aufheben, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichtes zurückverwiesen werden, so Dr. Stodolkowitz. Wird die Revision allerdings verworfen, wird das Urteil rechtskräftig und der Seevetaler muss zeitnah seine Haftstrafe antreten.
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