"Keine Zweifel an Ihrer Schuld" - Plädoyers im Komaschläger-Prozess
thl. Lüneburg. Muss der mutmaßliche Schläger (34), der im Rahmen des Meckeldorfer Dorffestes im August 2015 einen Polizisten ins Koma geprügelt haben soll, wieder ins Gefängnis oder wird er freigesprochen?
Der siebte Prozesstag im Berufungsverfahren vor dem Lüneburger Landgericht - in erster Instanz hatte das Amtsgericht Winsen den Seevetaler zu vier Jahren Haft verurteilt - war geprägt von den Plädoyers. Ob es, wie eigentlich geplant, am 1. November zu einem Urteil kommt, ist derzeit noch offen. Grund: Die Verteidigung stellte noch einen Beweisantrag und will, für den Fall, dass der 34-Jährige verurteilt werden soll, noch zwei Polizeibeamte als Zeugen hören. Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob der Antrag zugelassen oder abgelehnt wird.
Bevor es zu den Plädoyers kam, wurde noch ein Zeuge von der Polizei vorgeführt, der der "Einladung" des Gerichts zuvor zwei Mal nicht nachgekommen war. "Ich war nicht vor Ort, habe nach dem Vorfall aber selbst recherchiert und kann sagen, dass nicht der Angeklagte der Schläger ist, sondern ein Albaner", gab der arbeitslose Immobilienfachwirt (25) zu Protokoll. Aus Angst habe er sein Wissen aber gegenüber der Polizei bisher verschwiegen.
Dr. Gerhard Strate, einer der drei Verteidiger des Angeklagten, beantragte Freispruch und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. "Der Hauptbelastungszeuge hat sich nur aufgespielt und schlichtweg gelogen", betonte der Jurist. Wenn man die Zeiten der abgesetzten Notrufe nehme, könne sich das Geschehen nie so abgespielt haben, wie vom Zeugen geschildert. Der erste Notruf über die Schlägerei vor der Gaststätte Schnurrbart sei um 0.37 Uhr eingegangen. Zwei Minuten später habe es einen weiteren Notruf gegeben, weil der Polizist regungslos am Boden lag. "Da kann der Zeuge nicht vor Ort gewesen sein. Er hat den Angriff auf den Polizeibeamten mit Sicherheit nicht gesehen", so Dr. Strate. Die Aussage habe der Zeuge mit Türstehern vom Schnurrbart abgesprochen, vielleicht auch, um den wahren Täter zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht den Angeklagten als überführt an. Der Hauptbelastungszeuge habe von Anfang an gesagt - und im Besonderen spontan nach der Tat -, dass der Angeklagte der Täter sei. "Dass der Zeuge den wahren Täter schützen will, ist völliger Blödsinn. Dann hätte er ja auch sagen können, er habe überhaupt nichts gesehen", so die Anklagevertreterin. Auch den in erster Instanz vom Angeklagten eingeführten Filmriss glaubte die Staatsanwältin nicht: "Auch wenn Sie 2,1 Promille hatten: Sie sind Alkohol gewöhnt. Das hat auch ein Sachverständiger hier ausgesagt. Wenn Sie einen Filmriss gehabt hätten, dann für die ganze Nacht und nicht nur von ihrer Ankunft am Schnurrbart bis zur Festnahme." Für die Staatsanwältin ist es erwiesen, dass sich der Seevetaler der schweren Körperverletzung mit schlimmen Folgen für das Opfer schuldig gemacht habe.
So sah es auch Nebenklägervertreter Lorenz Hünnemeyer: "Ich habe keinerlei Zweifel an Ihrer Täterschaft. Und ich finde es schändlich, dass bis heute nicht ein Wort des Bedauerns über Ihre Lippen kam."
Der Prozess wird am Mittwoch, 1. November, um 14 Uhr fortgesetzt.
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