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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Ärger um fehlende Genehmigung

Dr. Tatjana Rusch versteht den Landkreis Harburg nicht | Foto: archiv
  • Dr. Tatjana Rusch versteht den Landkreis Harburg nicht
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Landkreis droht mit Zwangsschließung der Fundtierstelle in Stelle

thl. Stelle. Droht der Fundtierstelle in Stelle das Aus? Nach aktuellem Stand darf Tierärztin Dr. Tatjana Rusch (Foto) ihre Einrichtung nur noch bis Ende März 2017 betreiben. So will es zumindest der Landkreis Harburg und hat der Veterinärin, die auch eine Kleintierpraxis betreibt, eine entsprechende Anordnung geschickt. Das stößt allerdings nicht nur Rusch sauer auf, sondern auch den Kommunen Winsen, Stelle, Seevetal, Neu Wulmstorf und der Elbmarsch, für die sie herrenlose Tiere aufnimmt und weitervermittelt.
Auslöser des Vorgehens ist laut Kreissprecher Johannes Freudewald ein fehlender Antrag Rusch's auf Genehmigung einer tierheimähnlichen Einrichtung.
Nach mehreren Anzeigen gegen Dr. Tatjana Rusch wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt des Landkreises seit Ende 2015 im Gespräch mit ihr und soll mehrfach auf die fehlende Genehmigung hingewiesen haben. Freudewald: "Im Mai dieses Jahres kam es zu einer erneuten Anzeige, woraufhin sofort eine Kontrolle in den Räumen von Frau Rusch durchgeführt wurde. Dabei wurden erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde Frau Dr. Rusch mitgeteilt, dass sich die Unterbringung nicht in einem genehmigungsfähigen Zustand befindet." Eine von Dr. Tatjana Rusch beantragte Kontrolle durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) im August bestätigte erneut erhebliche tierschutzrechtliche Mängel.
Zwar hat Rusch, wie Freudewald bestätigt, zwischenzeitlich einen entsprechenden Antrag gestellt, dieser sei jedoch formlos und nicht vollständig, sodass eine abschließende Prüfung nicht erfolgen könne. Zudem sei die jetzige Ausstattung der Unterbringungsräume nicht genehmigungsfähig.
Wie geht es jetzt weiter? "Wenn der Antrag von Frau Dr. Rusch vollständig ist, werden wir diesen unvoreingenommen prüfen", sagt Johannes Freudewald. Allerdings, so räumt der Kreissprecher ein, würden die Vorstellungen der Ärztin über das Platzangebot nicht mit den derzeit gültigen Vorgaben übereinstimmen. "Es wurde z.B. beantragt, Katzen auf einer Grundfläche von 1,5 Quadratmetern dauerhaft unterzubringen. Erforderlich sind aber mindestens vier Quadratmeter Grundfläche je Katze." Allein die räumlichen Anforderungen könnten mit der jetzigen Einrichtung nicht erfüllt werden, da es zum Beispiel an geeigneten Freilaufflächen fehle und die Quarantänestation nicht für die gleichzeitige Unterbringung von Fundtieren und tierärztlich zu behandelnden Tieren geeignet sei. Freudewald: "Der Landkreis Harburg wird in Abstimmung mit den Gemeinden prüfen, inwieweit hier andere fachgerechte Lösungen für die Unterbringung von Fundtieren gefunden werden können."
Dr. Tatjana Rusch versteht die ganze Aufregung nicht: "Ich mache hier nichts Unrechtes. Wir sind auch kein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung, da die Tiere hier nur eine ganz kurze Verweildauer haben." Sie lässt sich jetzt von einer Göttinger Anwaltskanzlei, die auf Tierschutzrecht spezialisiert ist, vertreten. Zudem hätten Tierhalter eine Online-Pettion für die Veterinärin gestartet, die u.a. auf ihrer Homepage zu sehen ist.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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