Dauerwohnen ist unzulässig: Oberverwaltungsgericht kassiert Bebauungsplan für Campingplatz Stover Strand

Auf dem Campingplatz Stover Strand: Diese Häuser dienen dem touristischen Wohnen | Foto: archiv/Kloodt
  • Auf dem Campingplatz Stover Strand: Diese Häuser dienen dem touristischen Wohnen
  • Foto: archiv/Kloodt
  • hochgeladen von Christoph Ehlermann
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

ce. Stove/Lüneburg. Das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz Stover Strand (Landkreis Harburg) ist unzulässig. Das hat am Mittwoch der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Lüneburg entschieden. Die Richter erklärten damit die 2015 vom Drager Gemeinderat beschlossene dritte Änderung des Bebauungsplanes für unwirksam. Die Änderung sollte in einem Sondergebiet des Campingplatzes "integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" - nämlich ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem Wohnen - ermöglichen (das WOCHENBLATT berichtete). Auf dem Gelände verbringen viele Menschen ihre Freizeit in Wochenendhäuser, zahlreiche Elbmarscher haben hier jedoch auch ihren festen Wohnsitz.
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes hatte Anwohnerin Dörte Land vor dem OVG geklagt, weil sie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vor ihrem an der Zufahrt zum Campingplatz gelegenen Haus befürchtete. Diesem Einwand hat der Lüneburger Senat nun stattgegeben. Er erklärte den Bebauungsplan in erster Linie für unwirksam, "weil die Baunutzungsverordnung die gleichberechtigte Mischung von Ferienhäusern und Gebäuden zum dauerhaften Wohnen in einem Baugebiet nicht zulasse". Auch der Versuch, mit dem "integrierten Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" eine neue Wohnform zu definieren, ändere an der Verordnung nichts.
Der Senat hat die Revision des Urteils zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen das Urteil kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.
"Das Urteil des OVG kam für uns überraschend, zumal der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages die Änderung des Bebauungsplanes kürzlich noch für rechtens erklärt hat", sagte Nora Köhnken, die gemeinsam mit ihrem Vater Norbert Kloodt die Geschäfte auf dem Campingplatz Stover Strand führt, auf WOCHENBLATT-Anfrage. "Wir werden die detaillierte Begründung des Lüneburger Urteils abwarten und dann entscheiden, welche weiteren Schritte wir unternehmen", so Köhnken. Sie betont: "Die erteilten Baugenehmigungen für die Häuser auf unserem Platz haben Bestand und werden nicht rückgängig gemacht."

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

7 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.