Landkreis Harburg stellt Disziplinarverfahren gegen Elbmarscher Verwaltungschef ein

"Einstellung des Verfahrens ist eine Erleichterung": Samtgemeinde-Bürgermeister Rolf Roth | Foto: archiv/ce
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ce. Elbmarsch. Der Landkreis Harburg stellt das Disziplinarverfahren gegen den Elbmarscher Samtgemeinde-Bürgermeister Rolf Roth ein. Aufgrund der Anfrage der Gruppe Grüne/Piraten im Samtgemeinderat, ob Roth der Kommune durch die Abfindungszahlung für die entlassene ehemalige Jugendpflegerin hohen finanziellen Schaden zugefügt hätte, hatte der Landkreis als Kommunalaufsichtsbehörde das Verfahren eingeleitet (das WOCHENBLATT berichtete). Die Vorwürfe bestätigten sich bei den Ermittlungen nicht.
"Für mich ist die Einstellung natürlich schon eine gewisse Erleichterung“, zeigt sich Rolf Roth zufrieden mit dem Verfahrensausgang. "Eine allzu große Überraschung ist sie allerdings nicht“, so Roth. Schon früh hatte er seinerseits einen Rechtsanwalt damit beauftragt, den Sachverhalt unparteiisch zu prüfen. "Für mich war ganz klar: Wer arbeitet, macht auch Fehler, und wer Fehler macht, soll zu diesen stehen“, erklärt der Verwaltungschef. "Aber dafür muss ich den Fehler auch kennen.“
Der Rechtsanwalt sei - so Roth - zu dem Ergebnis gekommen, dass ihm kein Fehler vorzuwerfen sei. Auch der Landkreis habe nach eigener, unabhängiger Prüfung fest, dass sich Roth keines Dienstvergehens schuldig gemacht hat. 
Ein Nachgeschmack bleibt laut Roth trotzdem bestehen: "Ärgerlich ist und bleibt, dass dieses Verfahren viel Arbeitskraft und Geld gekostet hat, beides hätte ich lieber in sinnvollere Dinge investiert.“ Er hoffe, dass nun wieder ein von mehr Vertrauen und Respekt geprägter Umgang miteinander in die politische Arbeit einziehen wird. Rolf Roth: "Dies ist ein guter Zeitpunkt, die Uhren auf Null zu stellen. An künftigen Herausforderungen gibt es keinen Mangel, wir sollten uns diesen jetzt unbeschwert zuwenden.“

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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