Zur Umsetzung der Gesetzesnovelle könne - so die Politiker in Berlin - die jeweilige Kommune "einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt". Problem: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte vor der Bundestagsentscheidung das Dauerwohnen auf dem Elbmarscher Campingplatz für unzulässig erklärt, eine 2015 vom Drager Gemeinderat beschlossene Änderung des Bebauungsplanes zugunsten eines "integrierten Wohnens in touristischer Gemeinschaft" kassiert und eine Revision des Urteils nicht zugelassen.
Die Gemeinde Drage hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt. Sollte sie Erfolg haben, würde die Kommune wahrscheinlich an der Umsetzung des bestehenden B-Planes festhalten. "Ansonsten würde die Gemeinde das weitere Planverfahren eng mit dem Landkreis Harburg abstimmen", so Bürgermeister Uwe Harden.
Rückendeckung erhält Harden von Nora Köhnken und ihrem Vater Norbert Kloodt, die die Geschäfte auf dem Campingplatz Stover Strand führen und ebenfalls Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Urteilsrevision eingelegt haben.