Politiker fordern Verbesserung des Rettungsdienstes in der Elbmarsch
Verlegung des Rettungsstützpunktes ist laut Gruppe Freie Wähler/Unabhängiger/FDP im Kreistag nötig
ce. Elbmarsch. Der Rettungsdienst in der Samtgemeinde Elbmarsch soll verbessert und der Rettungsstützpunkt Drage dafür ins Zentrum der Samtgemeinde, auf das Gebiet der Gemeinde Marschacht, verlegt werden. Das fordert die Gruppe Freie Wähler/Unabhängiger/FDP im Kreistag des Landkreises Harburg.
Die Gruppe Freie Wähler/FDP im Kreistag hatte im August 2017 einen Fragenkatalog zum aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan an die Kreisverwaltung geschickt. Die ausführlichen Antworten der Verwaltung erwartet die Gruppe im nächsten Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz, der am Montag, 20. Februar, tagt. "Im Vorwege berichtete die Verwaltung, dass der Rettungsdienst überlastet sei und eine Überarbeitung des Rettungsbedarfsplanes von 2016 erforderlich ist", erklärt Ulf Riek, Vorsitzender der Freien Wähler (FW).
"Aufgrund vieler Gespräche mit Betroffenen aus der Elbmarsch wurde ersichtlich, dass die maximale Wartezeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens von 15 Minuten häufig überschritten wird. Dieser Sachverhalt lässt darauf schließen, dass der Standort für die Einsatzfahrten in der Elbmarsch falsch gewählt wurde", erklärt Ulf Riek. Der Standort des Rettungsstützpunktes Drage sei so gewählt, dass ein Rettungsfahrzeug die jeweilige Kreisgrenze in Avendorf und Bütlingen in der vorgegebenen Zeit von 15 Minuten nur erreichen kann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 Prozent überschritten wird. "Dies ist ein rechnerisch angenommener Wert, der sich nur bei geringem Verkehrsaufkommen, vorzugsweise nachts, realisieren lässt", so der FW-Chef. In Zeiten des Berufsverkehrs sei die L217, auf der der Rettungswagen aus Drage nach Marschacht und Tespe fährt, derart überlastet, dass auch ein Einsatzfahrzeug nicht mehr zügig vorankommen kann. Die Samtgemeinde Elbmarsch wolle nun Teilstrecken im Verlauf der L217 in den Ortsdurchfahrten Drage und Marschacht auf Tempo 30 reduzieren. Damit sei das bisherige Berechnungsmodell für die genannte Strecke in Bezug auf die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit hinfällig.
"Durch das niedersächsische Rettungsdienstgesetz mit seiner Eintreffzeit von 15 Minuten bei 95 Prozent der Einsätze ist den verantwortlichen Behörden ein Schlupfloch eingeräumt worden, denn durch die Stationierung der Rettungsmittel werden einzelne Randbezirke des jeweiligen Landkreises zu Fünf-Prozent-Regionen gemacht", gibt Ulf Riek zu bedenken. "Die Auslegung des Gesetzes kann sicher aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Nach unserem Grundgesetz haben alle Bürger ein Recht auf Chancengleichheit."
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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