Urteil gegen SS-Mann rechtskräftig

Oskar Gröning im Juli 2015 auf dem Weg zur Urteilsverkündung
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(thl). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision im Verfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning (95) verworfen. Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannt gewordene Senior, war im Juli 2015 vom Lüneburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren verurteilt worden. Gröning hatte in dem Prozess eingeräumt, im zweiten Weltkrieg an der Tötungsmaschenerie im Konzentrationslager Auschwitz beteiligt gewesen sein, indem er das Geld der verschleppten Juden verwaltete und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigte.
Sowohl Oskar Gröning als auch mehrere KZ-Überlebende hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, die der BGH bereits im September verworfen hat, dieses jedoch erst jetzt bekanntgab.
Ob SS-Mann Gröning jetzt in Haft muss, bleibt offen. Das muss die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover jetzt in einem gesonderten Verfahren entscheiden. Aufgrund des Gesundheitszustandes Grönings gehen Fachleute allerdings davon aus, dass er nicht haftfähig ist.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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