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"Tempo 30 durchsetzen!": Um Sicherheit besorgte Straßenanwohner in Garstedt reichen Beschwerde bei Gemeinde ein

Wurde erst kürzlich umgebaut: die Vierhöfener Straße in Garstedt
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ce. Garstedt. "Es muss hier Tempo 30 durchgesetzt werden!" Das fordern Anwohner der Vierhöfener Straße in Garstedt in einem Brief an die Gemeinde, in dem sie sich über Raser vor ihrer Haustür beschweren. Mit dem Ersatz des alten Asphaltbelages durch eine neue Pflasterung im Zuge des kürzlichen Straßenumbaus sei - so die Anwohner - Tempo 30 eingeführt worden. "Doch aus der geplanten Temporeduzierung wurde nichts", ärgert sich Dr. Evelyn Glensk, Initiatorin der Anwohnerbeschwerde. Eine Bodenschwelle am Eingang zum Wohngebiet, die vor Jahren zur Durchsetzung von Tempo 50 nötig war, sei entfernt und keine Alternative zur Drosselung der Geschwindigkeit installiert worden. Hinzu komme - so Glensk -, dass die Hinweisschilder für Tempo 30 unzureichend angebracht seien und auch deshalb von vielen Autofahrern ignoriert würden. "Die Wohnqualität hat sich mit dem Straßenumbau gravierend verschlechtert. Eine Straßenbauplanung muss auch die Lebensqualität, Gesundheit und Sicherheit der Anwohner im Blick haben", betont Evelyn Glensk. "Am effektivsten und eine schnelle Lösung wäre eine dauerhafte Blitzersäule.

DAS SAGT DIE GEMEINDE:

Mit ihrer Forderung nach einer Durchsetzung von Tempo 30 in der Vierhöfener Straße würden die Anwohner bei der Gemeindeverwaltung "offene Türen einrennen", erklärt Garstedts Bürgermeisterin Christa Beyer in ihrer Stellungnahme. Leider sei die Kommune "rechtlich nicht in der Lage, eine Tempo-Begrenzung durchzusetzen, weil dies nach der Gesetzeslage Aufgabe der Polizei und des Landkreises als Verkehrsbehörde ist". Der Landkreis müsse auch die Aufstellung weiterer Verkehrszeichen oder einer „Blitzersäule“ genehmigen.
"Die Gemeinde hat das für sie Mögliche getan, die Geschwindigkeit zu reduzieren, indem mehrere Tempo-30-Schilder aufgestellt wurden, ein Geschwindigkeits-Anzeigegerät zu einem nicht unerheblichen Preis angeschafft und installiert wurde sowie durch das Beibehalten der Einengung im Straßenverlauf", betont Christa Beyer. Die vor längerer Zeit in der Vierhöfener Straße installierte Bodenschwelle musste laut Beyer abgebaut werden, weil sie nach aktueller Rechtslage nicht zulässig war. Zudem habe sie für die Anwohner einen nicht unerheblichen Lärmaufwand verbunden mit Erschütterungen bedeutet.
Die von der Gemeinde über eine längeren Zeitraum durchgeführten umfangreichen Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen würden belegen - so Beyer -, dass sich die Verkehrsmenge insgesamt nicht erhöht habe und im Vergleich zur Bahnhofstraße und zur Hauptstraße sowohl tagsüber als auch nachts bedeutend geringer ist. Das gelte auch für die gefahrenen Geschwindigkeiten.
"Die Gemeinde hat zusätzliche die Geschwindigkeit begrenzende Maßnahmen für die weitere Sanierung der Vierhöfener Straße in der Planung. Wegen eines Zuständigkeitsstreits über die Baulast im zweiten Abschnitt der Ausbauplanung zwischen Samtgemeinde und Gemeinde, ist uns eine weitere Planung durch den Landkreis jedoch untersagt worden", erklärt Christa Beyer. "Die in Planung befindlichen Maßnahmen zur Temporeduzierung können deshalb bis auf Weiteres nicht umgesetzt werden."

Wurde erst kürzlich umgebaut: die Vierhöfener Straße in Garstedt
"Weitere Maßnahmen zur Temporeduzierung können derzeit nicht umgesetzt werden": Garstedts Bürgermeisterin Christa Beyer | Foto: archiv / ce
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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