"Entscheidung ist bedauerlich": Drages Bürgermeister Uwe Harden zur Aufhebung der Bebauungsplan-Änderung für Campingplatz Stover Strand

"Werden die Urteilsbegründung genau prüfen": Drages Bürgermeister Uwe Harden | Foto: archiv/ce
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ce. Drage. "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, den Bebauungsplan aufzuheben, ist bedauerlich." Das sagt Uwe Harden, Bürgermeister der Gemeinde Drage, auf WOCHENBLATT-Anfrage zum Urteil der Lüneburger Richter, die die dritte Änderung des B-Planes "Campingplatz Stover Strand" für unwirksam erklärt hatten. Die Änderung sollte in einem Sondergebiet "integriertes Wohnen in der touristischen Gemeinschaft" - nämlich ein Nebeneinander von vorübergehendem und dauerhaftem Wohnen - ermöglichen. Das Dauerwohnen auf dem Campingplatz in der Elbmarsch erklärte das OVG jedoch für unzulässig (das WOCHENBLATT berichtete).
"Solange die Begründung nicht vorliegt, kann man zu den Folgen des Urteils und gegebenenfalls weiteren Schritten nichts Substanzielles sagen", räumte Uwe Harden ein. Die Gemeinde Drage habe den B-Plan auf die Bitte einer Initiative von 255 Bürgern der Gemeinde erlassen, die weiter voll integriert und gleichberechtigt diesen Status behalten wollen. Dem Anliegen habe der Gemeinderat mit großer Mehrheit entsprochen. Der Rat habe festgestellt, dass sich "auf dem Campingplatz eine Wohnform von Menschen gebildet hat, die nachbarschaftlich, kameradschaftlich und hilfsbereit miteinander umgehen und sich auf gleicher Augenhöhe begegnen", so Uwe Harden.
Diese Wohnform zu erhalten und auf eine baurechtlich tragfähige Grundlage zu stellen, war laut Harden Absicht des Gemeinderates. Diese Basis habe der Bebauungsplan dargestellt, der "von Anfang an Ziel einer Kampagne gegen den Bestand" gewesen sei. Uwe Harden weiter: "Klarzustellen ist: Jedes Haus, jedes Mobilheim auf dem Campingplatz Stover Strand hat eine gültige Baugenehmigung oder basiert auf dem nach wie vor gültigen und auch nicht beklagten Bebauungsplan in der Form der zweiten Änderung von 2005. Für viele Häuser gilt durch eine genehmigte Nutzungsänderung darüber hinaus, dass in ihnen dauerhaft gewohnt werden darf". Daran ändere sich nichts. Wilde Spekulationen über mögliche Schadenersatzforderungen seien völlig aus der Luft gegriffen. Leider sei dazu weder die Gemeinde noch der Landkreis Harburg als Baubehörde gefragt worden.
"Wenn die Begründung in einigen Wochen vorliegt, wird die Gemeinde sie sehr genau prüfen und danach die weiteren Schritte festlegen", so Harden.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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