Verwaltung im Tiefschlaf? - Drei Wohnhäuser auf Altlastfläche gebaut, weil Areal zwei Adressen hat

Dr. Erhard Schäfer vor den betreffenden Wohnhäusern
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thl. Winsen. Sind im Winsener Ortsteil Borstel drei Wohnhäuser auf einer mit Öl belasteten Fläche erbaut worden, weil im Rathaus der Stadt jemand im Tiefschlaf lag? Diese Frage stellt sich die Gruppe Grüne/Linke aus dem Stadtrat und hat eine Anfrage für den Planungsausschuss eingereicht. "Das Areal wird offenbar unter zwei verschiedenen Adressen geführt. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit", schimpft Grünen-Ratsherr Dr. Erhard Schäfer. In der Tat: Unter der Adresse Lüneburger Straße 231 war von 1950er bis Anfang der 1970er Jahre eine Texaco-Tankstelle mit Waschanlage beheimatet. Die Wohnhäuser sind unter der Adresse Buchweizenland 6, 8 und 10 zu finden. Kurios: Eines der Häuser trägt aber die Hausnummer 231.
Borsteler Bürger erinnern sich daran, dass das Gebäude abgerissen wurde. An die Beseitigung der unterirdischen Tanks und Anlagen haben sie jedoch keine Erinnerung. Der Verdacht: Die alten Tanks und die Abscheideanlage der Waschanlage wurden, wenn überhaupt, mit Sand verfüllt und im Boden gelassen. Heraus gekommen ist die Bodenbelastung das erste Mal, als ein Bagger einen Bodenaushub für den Hausbau vornahm. Dr. Schäfer: "Dem Fahrer fiel ein starker Ölgeruch auf." Es wurden Bodenproben genommen, deren Ergebnis allerdings noch aussteht.
Fest steht dagegen, dass das Areal als Altlast-Verdachtsfläche im Liegenschaftsbuch gekennzeichnet ist. "Deswegen war davon auszugehen, dass die Stadt im Genehmigungsverfahren für die Wohnhäuser die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises beteiligt. Das ist aber offenbar nicht geschehen. Wahrscheinlich aufgrund der unterschiedlichen Adressen", so Dr. Schäfer. Dabei hätte einfach ein Blick auf eine Straßenkarte gereicht, um über die "Doppeladresse" zu stolpern. Denn das Buchweizenland läuft parallel zur Lüneburger Straße und ist nur durch dieses Areal von ihr getrennt.
Laut Dr. Erhard Schäfer wäscht die Stadt ihre Hände in Unschuld. "Aber neben diesem Vorgang ist auch zu klären, ob der Vorbesitzer der Fläche, ein alteingesessener Landwirt, die Altlast bewusst verschwiegen hat", so Schäfer weiter. Denn die Beiseitigung sei nicht unerheblich. Wenn es ganz dumm läuft, müssen die Häuser wieder abgerissen werden. Und dann fragt sich, wer dafür die Kosten trägt bzw. tragen muss.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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