In den Kirchenkreisen Hittfeld und Winsen werden in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Je nach Gemeindegröße sind zwischen drei und zehn Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Diese sind sechs Jahre im Amt und verantworten die Arbeit in der Gemeinde. Ihr Aufgabenfeld reicht von den Finanzen über die Gebäudeverwaltung bis hin zu Personal und Glaubensleben. Darüber hinaus engagieren sich viele Kirchenvorstände auch persönlich in Gruppen oder diakonischen Projekten der Gemeinde. Die Kandidatenlisten werden in Gemeindebriefen, Schaukästen, Gottesdiensten und durch Aushänge bekannt gegeben. Am 11. März haben die Wahllokale nach den Gottesdiensten bis 18 Uhr geöffnet. Das jeweils zuständige Lokal ist auch in der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Diese kann zur Wahl mitgebracht werden, es reicht aber der Personalausweis. Wer prüfen möchte, ob er in der Wählerliste eingetragen ist, kann dies in den Kirchenbüros bis zum 19. Februar während der Öffnungszeiten tun.
Eine Briefwahl ist ebenfalls möglich und muss bis 8. März in den örtlichen Kirchenbüros beantragt werden.
- Infos und ein Video, das die evangelische Jugend zur Wahl erstellt hat, unter www.kirchenkreis-winsen.de.