Winsener Kandidaten für Kirchenvorstandswahlen stellen sich vor
Das Wahlrecht haben erstmals alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Damit können auch "frisch“ Konfirmierte auf die Zusammensetzung der Kirchenführung Einfluss nehmen. Um das Wahlrecht auszuüben, muss man darüber hinaus am Wahltag der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sein. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits verschickt. Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen.
Wahllokale werden in Tönnhausen und Laßrönne in den dortigen Feuerwehrhäusern eingerichtet sowie in Hoopte in der Sporthalle und für das Winsener Stadtgebiet Winsen einschließlich Gehrden und Stöckte im Gemeindehaus St. Marien. Die Stimmabgabe kann nur im Wahllokal des Stimmbezirkes des jeweiligen Ortsteiles erfolgen. Die Lokale sind am 11. März in den Ortsteilen von 12 bis 18 Uhr und in Winsen von 11 bis 18 Uhr geöffnet.