Rundfunkbeitragsverweigerer aus Sauensiek muss nicht ins Gefängnis
Frank Braun sagt: "Ich mache weiter"
ab. Sauensiek.Mit vielem hatte Frank Braun gerechnet, damit aber nicht: Seine Bank hat die ausstehenden Rundfunkgebühren in Höhe von 463 Euro als Drittschuldner gezahlt und damit die angedrohte Haftstrafe abgewendet. "Kurz darauf hatte ich einen Termin bei einem Anwalt. Der konnte gegen die Zahlung aber nichts mehr machen", sagt Braun. Abbringen von seiner Haltung lässt sich der Gebührenverweigerer von dieser Entwicklung nicht: "Ich mache weiter", kündigt er an.
Wie berichtet, hatte der Sauensieker 2006 seine Geräte abgemeldet und sich von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen. Durch die Änderung im Jahr 2013, nach der Gebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Wohnung erhoben werden, war Frank Brauns Zahlungsbefreiung jedoch aufgehoben worden. Der Sauensieker wurde schriftlich dazu aufgefordert, seine Rundfunkgebühren zu zahlen.
Im März dieses Jahres hatte Frank Braun seinem Gläubiger, der Landesrundfunkanstalt NDR, einen Brief geschrieben. Darin hatte er erklärt, dass er der Zahlung nicht nachkommen werde: Er sehe sich zu Unrecht zu dieser Zwangsabgabe verpflichtet, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Nach mehrmaligem Briefwechsel - das Konto des Feuerwehrmannes war bereits durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss beschlagnahmt worden - erhielt Frank Braun schließlich die Aufforderung, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen oder den Beitrag zu begleichen. Ansonsten drohe ihm Gefängnis.
"Da ich durch meine Arbeit regelmäßige Kontoeingänge habe und solvent bin, hat die Bank als Drittschuldner jetzt gezahlt", ärgert sich Frank Braun. Ein normales Vorgehen - doch er wäre gerne einen anderen Weg gegangen. "Ich habe inzwischen an den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier geschrieben", sagt Braun. Die Antwort: Er könne leider nichts machen. "Schade", meint Braun, "aber er hat immerhin geantwortet."
• Zukünftig werden Rundfunkgebührenverweigerer jedoch kaum mehr eine Chance haben: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil am 18. Juli festgesetzt, dass der Rundfunkbeitrag sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich "im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar ist", heißt es. Nicht vereinbar sei allerdings, dass auch für Zweitwohnungen eine Rundfunkgebühr zu leisten sei.
Redakteur:Alexandra Bisping |
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