Ab Montag gelten strenge Kontaktbeschränkungen
Corona: Leben wird weitgehend heruntergefahren

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JOBS und KARRIERE

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(os). Nach dem starken Anstieg der Infektionszahlen in den vergangenen Tagen hatte sich dieser Schritt angekündigt: Das öffentliche Leben in Deutschland wird zum zweiten Mal nach März weitgehend heruntergefahren. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer einigten sich auf strikte Maßnahmen, um der zweiten Corona-Welle zu begegnen. Sie umfassen vor allem strenge Kontaktbeschränkungen und das Aussetzen der allermeisten Kultur- und Freizeitaktivitäten. Anders als im März sollen Schulen und Kindertagesstätten aber geöffnet bleiben.
Die Maßnahmen für den erneuten Shutdown gelten ab Montag, 2. November, und sind zunächst bis Ende des Monats geplant.
Das sind die wichtigsten Neuerungen:


Gastronomie:

Bars, Restaurants, Clubs und Diskotheken müssen schließen. Lieferdienste können Essen weiter ausliefern.

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Hotels:

[/b] In Pensionen, Hotels und Ferienwohnungen dürfen keine Privatgäste und Urlauber mehr aufgenommen werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für Geschäftsreisende.
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Sport und Kultur:

[/b] Sportvereine müssen wie im März dichtmachen. Sportler können nur noch individuell beim Joggen oder Radfahren tätig werden. Geschlossen werden müssen auch Kinos, Veranstaltungszentren, Freizeitparks, Schwimmbäder und Fitnessstudios.
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Private Kontakte:

[/b] Um Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, dürfen sich ab Montag nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Die Regelung gilt unabhängig davon, wo man sich trifft, z. B. also auch im eigenen Garten.


Wirtschaft:

Einzelhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Es darf sich jedoch pro zehn Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhalten. Friseure dürfen weiter Kunden bedienen, Kosmetik- und Massagestudios müssen dagegen schließen. Wichtig: Auch Physiotherapeuten behandeln weiter Patienten.
Bundes-Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass die Bundesregierung Umsatzausfälle in den betroffenen Branchen mit einer Summe von bis zu zehn Milliarden Euro ausgleichen werde. In Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern könnten so bis zu 75 Prozent, in größeren Firmen maximal 70 Prozent des Ausfalls kompensiert werden.

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Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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