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Landkreis Harburg
Corona-Zentren in Buchholz und Winsen testen größeren Personenkreis

Der Container zur Anmeldung am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Krankenhauses Buchholz | Foto: os
  • Der Container zur Anmeldung am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Krankenhauses Buchholz
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(ts). In den beiden Testzentren für Corona-Verdachtsfälle im Landkreis Harburg wird ab sofort ein größerer Personenkreis untersucht. Künftig erhalten alle Menschen Termine, die Symptome der neuartigen Lungenkrankheit Covid-19 aufweisen. Symptome sind Fieber, Husten, Schnupfen oder akute Luftnot. Bisher wurden lediglich Menschen getestet, bei denen der konkrete Verdacht bestand, dass sie sich nach direktem Kontakt zu einer Person mit bestätigter Coronavirusinfektion mit dem Virus infiziert haben. Um möglichst viele Tests anzubieten, werden auch Ostern Abstriche, also Gewebeproben aus dem Mund, genommen. Das teilte der Landkreis Harburg mit.
Die Tests an einem größeren Personenkreis seien ein wichtiger Schritt, um Risikopatienten besser zu identifizieren, zu isolieren und Infektionsketten zu unterbrechen. "Wir sind froh, dass wir die entsprechenden Kapazitäten haben und so die neuen Kriterien des Bundes umsetzen können", sagt Landrat Rainer Rempe.
Die beiden Corona-Testzentren an den beiden Krankenhäusern Winsen und Buchholz sind seit zwei Wochen in Betrieb. Sie vergeben Termine über eine spezielle Hotline. Der Landkreis Harburg hat dazu Container an den Krankenhäusern aufgestellt und die Hotline eingerichtet, die Kassenärztliche Vereinigung sorgt für Ärzte und medizinisches Personal.
Bei Erkrankten werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung über die Hotline 04171–693111 Abstriche genommen und dann zur Untersuchung in ein Labor gegeben. Zusätzlich sind unverändert Ärzte als „mobile Teams“ im Landkreis unterwegs, um Abstriche zu nehmen. Bisher haben 1.853 Tests auf das neuartige Coronavirus im Landkreis Harburg stattgefunden (Stand Montag, 6. April), davon 728 in den beiden Testzentren. 291 Personen wurden positiv getestet, sind mit dem Coronavirus infiziert.
Um möglichst viele Personen testen zu können, machen die Testzentren keine Osterpause. Dort werden Termine auch für Karfreitag und Ostermontag vergeben, die Hotline ist auch am Karsamstag und Ostermontag erreichbar.
Wie erhält man einen Termin für das Corona-Testzentrum?
Um einen Termin zu erhalten, gibt es für Erkrankte zwei Wege:
Die Patienten wenden sich zunächst an ihren Hausarzt. Der Arzt oder die Ärztin meldet den Fall dann dem Landkreis, der Kontakt aufnimmt und einen Termin vergibt.
Oder Patienten melden sich direkt über die Hotline, Telefon 04171–693111. Dies gilt nur für Patienten, die keinen Hausarzt haben oder diesen nicht erreichen können. Die Hotline ist grundsätzlich montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr erreichbar, über Ostern nicht am Karfreitag, aber am Karsonnabend und Ostermontag jeweils von 9 bis 13 Uhr.
Was passiert im Testzentrum?
Der Patient meldet sich am Fenster des Containers an und wird dort mit Personalausweis sowie der Krankenversicherungskarte registriert. Anschließend führt der Arzt im Container einen Abstrich über den Rachen durch. Die Testdurchführung dauert rund fünf Minuten.
Was macht der Patient, der auf das Testergebnis aus dem Labor wartet?
Bis das Testergebnis vorliegt, kann es wegen der Auslastung in den Laboren bis zu fünf Werktagen dauern. Das hat auf die Behandlung aber ebenso wenig einen Einfluss wie ein verzögerter Abstrich.
Nach dem Abstrich wird der Patient aufgefordert, sich ohne Umwege zurück in seine häusliche Umgebung zu begeben und Kontakte zu vermeiden.
Das Gesundheitsamt bleibt mit dem Patienten in Kontakt. Das Gesundheitsamt bekommt auch das Testergebnis vom Labor mitgeteilt. Sobald es vorliegt, wird das Gesundheitsamt dem Patienten mitteilen, ob der Test negativ (keine Corona-Erkrankung) oder positiv ausgefallen ist.
Bis dahin sollen Patienten weder die Hotline zur Terminvergabe noch den Telefonservice des Landkreises anrufen. Dort können keine Auskünfte über Testergebnisse gegeben werden, zusätzliche Anfragen verursachen nur längere Wartezeiten.
Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall bestätigt?
Der Patient bleibt zu Hause in Quarantäne. Diese Anordnung des Gesundheitsamtes ist rechtlich bindend, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Das Gesundheitsamt übernimmt den täglichen Kontakt mit dem Erkrankten sowie die Identifizierung von Kontaktpersonen. Nur bei schweren Erkrankungsverläufen wird der Patient im Krankenhaus aufgenommen.
Was bedeutet Quarantäne konkret?
Diejenigen, die unter Quarantäne stehen, müssen zu Hause bleiben. Auf Besuch von Personen, die nicht mit den Betroffenen zusammenwohnen, muss verzichtet werden. Auch innerhalb des Haushaltes soll Abstand gehalten werden. Bis das Gesundheitsamt die Quarantäne aufhebt, misst die Person zweimal täglich die eigene Körpertemperatur und führt ein Tagebuch, in dem gegebenenfalls auch Symptome beschrieben werden.
Wann wird die Quarantäne aufgehoben?
Die Quarantäne kann nur vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. Es wird sich unaufgefordert bei den Patienten melden.
Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt?
Auch ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass der Patient nicht an Corona erkrankt ist. Sollte eine Quarantäne ausgesprochen worden sein, bleibt der Patient bis zum Ablauf der zwei Wochen weiterhin in Quarantäne. Sollte er dann keine Symptome aufweisen, ist er aus der Quarantäne entlassen. Sollte keine Quarantäne ausgesprochen worden sein, wird dennoch empfohlen, soziale Kontakte für vierzehn Tage zu vermeiden.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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