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Anwalt: "Tatsächliches Opfer wird kriminalisiert"
Dachdecker Kai Wedler wegen Körperverletzung von Polizisten angeklagt

Kai Wedler weist die Vorwürfe der 
Körperverletzung von sich | Foto: sv
  • Kai Wedler weist die Vorwürfe der
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os. Buchholz. Eigentlich schien alles klar: Die Staatsanwaltschaft Stade hatte im Juli das Ermittlungsverfahren gegen den Dachdecker Kai Wedler (57) aus Buchholz nach Paragraph 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Sie sah keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nach einem Polizeieinsatz, der im Juni auf dem Betriebsgelände von Wedler stattgefunden hatte und der für den Handwerker mit einem Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeivollzugsbeamte sowie Körperverletzung endete. Jetzt muss sich Wedler doch wieder mit dem Fall beschäftigen: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn erhoben. Staatsanwältin Frouwa Drücke-Kalweit, die nach einem Dezernatswechsel jetzt zuständig ist, sieht nach einer neuerlichen Auswertung der Bodycam-Aufnahmen vom Einsatz nun doch Anhaltspunkte, dass Wedler den Polizeibeamten geschlagen hat.
Wie berichtet, wollten 24 Beamte, u.a. zwei Hundeführer, aus verschiedenen Polizeikommissariaten im Juni eine private Feier auflösen, zu der Wedler rund 40 Mitarbeiter und deren Angehörige eingeladen hatte. Ziel des Einsatzes sei es gewesen, den Verstoß gegen die Corona-Verordnung zu ahnden und die Personalien der Gäste aufzunehmen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehbar zu machen. Wedler wird vorgeworfen, aus dem Gebäude gestürmt zu sein, einen Beamten geschlagen und dabei verletzt zu haben. Der Dachdecker fand sich in Handschellen wieder, die ihm erst nach 90 Minuten wieder abgenommen wurden. Bei dem Einsatz verletzte sich Wedler an Kopf und Ellenbogen. Staatsanwältin Nina Stößler fand in zwei Videos, die in der Strafanzeige eines Polizisten gegen Kai Wedler als Zeugnis von dessen Fehlverhalten dienen sollten, keinen einzigen Hinweis auf eine strafbare Handlung des Buchholzers. Deshalb sei das Ermittlungsverfahren zwingend einzustellen.
Es sei ein normaler Vorgang, dass die Staatsanwaltschaft ihre Meinung zu einem Sachverhalt in einem Ermittlungsverfahren ändere, erklärt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Zuvor hatte die Einsatzleiterin am 4. August Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eingelegt. Begründung: Die Videos der Bodycam seien ohne eine Auswertung an die Staatsanwaltschaft übersandt worden. Das sei in der irrigen Annahme geschehen, dass die Kamera ausgeschaltet war. War das Taktik, frei nach dem Motto: Wenn der Einsatz nicht gefilmt wird, stehen im Zweifel die Aussagen von Polizisten gegen die Aussage von Wedler?
Kai Wedlers Anwalt Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Haftungs-, Verkehrs- und Versicherungsrecht aus Buchholz, erachtet die nunmehr erfolgte Anklage als absurd und verschärft auf WOCHENBLATT-Nachfrage die Tonart: "Behördliche Demut, Einsichtsfähigkeit und Führungsstärke sind in dem Fall nicht einmal ansatzweise erkennbar." Es bestehe das "dringende Erfordernis, das rechtsstaatliche Verständnis der zuständigen Entscheidungsträger sowohl bei der Staatsanwaltschaft Stade als auch bei der Polizei Buchholz zu schärfen und jeweils aufsichtsbehördlich zu überprüfen." Anstatt Polizeigewalt disziplinarrechtlich zu sanktionieren, um diese zukünftig zu verhindern, habe sich die Staatsanwaltschaft Stade um 180 Grad gedreht, ihre schützende Hand über aggressiv vorgehende Ermittler gelegt und den Versuch unternommen, das tatsächliche Opfer zu kriminalisieren. Zudem kritisiert Hennemann, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage wieder von einem "Schlagen" Wedlers spricht, während die Polizisten selbst in ihrer zweiten Bewertung zurückgerudert seien und jetzt nur noch von einem Schubsen reden.
Uwe Lehne, Leiter der Polizeiinspektion Harburg, wollte sich auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Dr. Astrid Hillebrenner, Leiterin des Amtsgerichts Tostedt, muss am Ende entscheiden, ob sie die Anklage gegen Kai Wedler zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Staatsanwaltschaft Stade gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einlegen.

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KOMMENTAR

Falsch verstandener Korpsgeist
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Polizisten sind eine überaus wichtige Säule für die Gesellschaft. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung, helfen bei Unfällen und in vielen anderen Situationen und riskieren nicht selten ihr Leben für andere. In den vergangenen Monaten sahen sich die Beamten deutschlandweit zunehmend brutalen Angriffen ausgesetzt, im Sommer extrem geschehen in Stuttgart und Frankfurt. Das ist inakzeptabel und muss sanktioniert werden, mit aller Schärfe des Gesetzes. Aber: Die Sanktionierung von Fehlverhalten darf keine Einbahnstraße sein. Wenn Polizisten etwas falsch machen, muss das ebenfalls disziplinarrechtlich verfolgt werden.
Der Fall Kai Wedler lässt viele Fragen offen und beinhaltet argumentative Wendungen, die schwer nachzuvollziehen sind. Hat Wedler den Beamten geschubst oder geschlagen? Warum gibt es innerhalb von sieben Wochen zwei unterschiedliche Abläufe des angeblichen Angriffs? Warum soll der angebliche Schlag einmal an den Arm und einmal an die Schulter gegangen sein? Und: Die Argumentation, dass man die Aufnahmen ohne Auswertung weitergeleitet hat, weil man irrig davon ausging, dass die Bodycam ausgeschaltet war, ist hanebüchen. Gingen die Beamten etwa davon aus, dass die Kamera den Vorgang nicht filmte und später die Aussagen von vier Beamten gegen die einzelne von Kai Wedler stehen würden? Das wäre falsch verstandener Korpsgeist. Da ist es auch völlig unerheblich, welchen Charakter Kai Wedler hat und wie oft die Polizei in der Vergangenheit schon zu Feiern in dessen Gebäude ausrücken musste.
Die Staatsanwaltschaft Stade wird erklären müssen, wie zwei mit der Sache vertraute Staatsanwältinnen bei der Betrachtung und Bewertung ein und desselben Videos zu komplett unterschiedlichen Bewertungen kommen können. Und: Was sind die neuen Erkenntnisse, die eine Anklage rechtfertigen? Eine Neuinterpretation ein und derselben Bodycam-Aufnahmen reicht für mich da nicht aus.
Vielleicht wäre es für Kai Wedler ja gar nicht schlecht, wenn es zur Hauptverhandlung kommt. Dann könnte sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild davon machen, wie der Polizeieinsatz abgelaufen ist. Nur: Den Status eines Angeklagten für ein Vergehen zu haben, das man allem Anschein nach nicht begangen hat, braucht kein Mensch. Oliver Sander

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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