Doppelverbeitragung von Direktversicherung: CDU/SPD sieht „keinen Handlungsbedarf“

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(os). Der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ (DVG), der sich gegen die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Versorgungsbezügen wehrt, kann nicht auf die Unterstützung der Großen Koalition in Berlin hoffen. Mit den Stimmen von CDU und SPD empfahlen jetzt der Finanzausschuss, der Rechtsausschuss und der Sozialausschuss des Bundestages, einem Antrag der Linken zur Abschaffung der Doppelverbeitragung nicht zuzustimmen. Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Wie berichtet, sehen sich bundesweit bis zu acht Millionen Rentner, viele in den Landkreisen Harburg und Stade, durch das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) betrogen. Arbeitgeber hatten für ihre Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen. Die von den Arbeitnehmern einbehaltenen Teile des Brutto-Gehaltes wurden mit einer pauschalierten Lohn- und Kirchensteuer sowie dem gültigen Arbeitnehmeranteil belegt. Bei der Auszahlung der Lebensversicherung mussten die Neu-Rentner dann noch einmal zahlen - und zwar die vollen Kranken- und Pflegekostenversicherungssätze. Viele Bürger müssen in Raten über einen Zeitraum von zehn Jahren fünfstellige Summen bezahlen.
Mit dem GMG sei die Möglichkeit beseitigt worden, Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen zu umgehen, in dem die Vertragsgestaltung ein Kapitalwahlrecht vorsah, argumentierten die Linken. Die Neuregelung habe zur neuen Ungerechtigkeit einer doppelten Verbeitragung geführt.
Die CDU verwies dagegen auf das Bundesverfassungsgericht. Laut diesem gelte bei der Verbeitragung der Grundsatz: Es werde nicht berücksichtigt, wann die Vermögen in welcher Form entstanden seien, sondern sie wurden zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bzw. Auszahlung verbeitragt. Die Christdemokraten sehen keinen Handlungsbedarf.
• Infos zum Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ gibt es unter www.dvg-ev.org.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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