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Urteil gegen Pony-Vergewaltiger aus Stelle

Landrat befürchtet lange Wartezeiten

Landrat Rainer Rempe: "Die Kommunen müssen die Regelung ausbaden" | Foto: archiv / mum
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Berlin plant eine Gesetzesänderung, die Kommunen vor große Probleme stellt

bc/os. Winsen. Bundesweit laufen Kommunen Amok gegen die geplante Änderung des Gesetzes zur Regelung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. Dabei geht es weniger um das Inhaltliche, sondern vielmehr um den Zeitpunkt der Änderung. Den Kommunen gehen die Pläne des Bundesfamilienministeriums viel zu schnell. Auch Rainer Rempe, Landrat des Landkreises Harburg, ist verärgert. Er befürchtet großes Frustrationspotenzial bei alleinerziehenden Eltern, wenn Berlin dieses Gesetz, wie geplant, schon Anfang Januar 2017 an den Start bringt: „Wir können uns so schnell nicht vorbereiten, bräuchten fünf neue Stellen, um die Flut der neuen Anträge abzuarbeiten. Das würde zu monatelangen Wartezeiten bei Betroffenen führen.“ Das Gesetz werde mit heißer Nadel gestrickt, die Kommunen müssten es ausbaden, kritisiert Rempe.
Das ist geplant: Die Landkreise sind bislang dazu verpflichtet, Alleinerziehenden bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes Unterhalt vorzustrecken, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil die Zahlungen verweigert oder anderweitig ausfällt. Die Verwaltungen holen sich dann in der Regel das Geld von dem säumigen Zahler wieder. Das klappt beim Landkreis Harburg in 29 Prozent der Fälle. Nach der Gesetzesänderung soll der Staat bis zum 18. Lebensjahr Kinder von Alleinerziehenden finanziell unterstützen.
Das würde bedeuten, dass erheblich mehr Kinder und Jugendliche berechtigt sind, einen Antrag zu stellen. Für das Jugendamt beim Landkreis Harburg galt bisher, dass zuletzt 1.745 Fälle pro Jahr bearbeitet werden. Nach den neuen Berechnungen erwartet Rempe, dass sich diese Zahl auf 1.900 weitere Kinder, die Anspruch auf Unterhalt haben, mehr als verdoppeln wird.
Rempe und seine Landratskollegen hoffen, dass Berlin ein Einsehen hat und die Änderung um ein halbes Jahr verschiebt. Bislang steht allerdings der Termin 1. Januar 2017. Michael
Roesberg, Landrat des Landkreises Stade, warnt: „Wenn man aber weiß, dass Betroffene lange auf ihren Vorschuss warten müssten, macht es keinen Sinn, dass das Gesetz jetzt schon in Kraft tritt.“

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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