Mühlentunnel: Entscheidung über Vergabeverfahren erneut verschoben

War das Vergabeverfahren zum Neubau des Mühlentunnels rechtens? Darüber will das Oberlandesgericht Celle in dieser Woche entscheiden | Foto: oh
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os. Buchholz. Was ist bloß beim Oberlandesgericht Celle los? Die Auftragsvergabe zur Planung und zum Bau des neuen Mühlentunnels verzögert sich erneut. Jetzt soll die Entscheidung, ob die Beschwerde des im Vergabeverfahren zweitplatzierten Planungsbüros bei der europaweiten Ausschreibung zum Neubau rechtens ist oder nicht, am Donnerstag, 7. November, fallen. Eigentlich sollte sie am vergangenen Donnerstag verkündet werden.
Wie berichtet, hatte das zweitplatzierte Ingenieurbüro eine Nachprüfung der Vergabe des Planungsauftrages beantragt. Es hatte angezweifelt, dass die Entscheidung der Stadt, dem Konkurrenten den 10-Millionen-Euro-Auftrag zu geben, rechtmäßig sei. Ende Juni hatte die Vergabekammer entschieden, dass der Antrag "zulässig, aber unbegründet" sei. Dagegen hatte das Ingenieurbüro beim Oberlandesgericht Celle Beschwerde eingelegt. Bekommt es Recht, müsste die Stadt Teile des Vergabeverfahrens wiederholen. Das würde eine Verzögerung von drei bis vier Monaten nach sich ziehen.
Für das kommende Haushaltsjahr sind Planungsmittel von 550.000 Euro vorgesehen, in den Planjahren 2016 und 2017 ist der Bau mit jeweils 4,5 Millionen Euro veranschlagt.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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