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Schwarzbau wird abgerissen: Kein Raum für einen Gnadenakt

Im Vordergrund das noch satte Grün, im Hintergrund ein Bild der Zerstörung: Das Wohnhaus der Familie Otto in Sprötze wird jetzt abgerissen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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os. Buchholz. „Seit Jahrhunderten haben Menschen durch staatliche Willkür Haus und Hof verloren. So geht es mir jetzt auch. Und ich werde nicht der letzte Fall sein.“ Das sagt Prosper-Christian Otto. Das 177-qm-Wohnhaus des Berufssängers im Landschaftsschutzgebiet Sprötze-Höllental wird seit Donnerstag abgerissen. Otto selbst und seine Ehefrau Christiane brachten nicht die Kraft auf, sich den Abriss vor Ort anzuschauen. Sie blieben im nahen Wenzendorf, wo sie bei Freunden untergekommen sind. Wie berichtet, hatte sich Otto in den letzten zehn Jahren durch alle gerichtlichen Instanzen gegen den Abriss seiner Immobilie gewehrt, die Mitte der 80er Jahre zu großen Teilen schwarz errichtet wurde. Der Wert der Immobilie würde heute unter normalen Umständen zwischen 300.000 und 400.000 Euro liegen. Die Gerichte schmetterten alle Klagen ab. Nur bei der Verhinderung eines Bebauungsplans, mit dem rund 200 weitere weitgehend illegal gebaute Häuser in der Nachbarschaft legalisiert werden sollten, war Otto erfolgreich. Genützt hat ihm das nichts, weil der Buchholzer Bürgermeister Geiger kompromisslos den Komplettabriss seines Hauses verfolgte - und am Ende ohne zu zögern umsetzte.
Otto sucht jetzt für sich und seine Frau eine Immobilie, in der er für seine Auftritte üben kann. „Das ist in unserer jetzigen Wohnung in Wenzendorf nicht möglich“, sagt Otto. Ob er in der Nordheide wohnen bleibt oder wegzieht, sei noch unklar. „Ich habe zum Glück einen Beruf, den ich von überall ausüben kann.“ Am nächsten Donnerstag hat der Tenor einen Auftritt in Neapel/Italien.
„Ich hatte gehofft, dass Herr Otto den Kompromiss akzeptiert, sein Haus etwas zurückzubauen, und wir nicht abreißen müssen“, sagt Bürgermeister Wilfried Geiger. Leider habe Otto immer Maximalforderungen an die Stadt gehabt. „So konnten wir nicht verhandeln“, erklärt Geiger. Ein Gnadenakt auf den letzten Metern habe er nicht machen können, so das Stadtoberhaupt. „Das Gericht hat ausdrücklich erklärt, dass das bei einem Schwarzbau unmöglich ist.“
Übrigens: Die Abrisskosten trägt Prosper-Christian Otto. Die Stadt beziffert sie mit rund 20.000 Euro. Experten glauben, dass es deutlich mehr wird. Ob Otto das bezahlen kann oder der Steuerzahler einspringen muss, wird sich weisen.

KOMMENTAR

Liegt einer am Boden, tritt man nicht noch auf ihn ein

Bürgermeister Geiger sagt, es habe keine Möglichkeit für „Gnade vor Recht“ gegeben. Das ist nicht wahr. Keine deutsche Behörde ist gezwungen, schwerkranken Menschen das Dach über dem Kopf abzureißen. Zudem ist der Buchholzer Bürgermeister findig, wenn es darum geht, geltendes Recht zu biegen. Man denke nur an das halbstädtische Park- und Geschäftshaus „Kabenhof“, wo weder Baugrenzen noch vorgeschriebene Nutzung eingehalten wurden. Geiger kam, weil der Stadtrat ihn deckte, mit einem blauen Auge davon. Sich vorstellen, was es bedeutet, mit über 60 Jahren das als Altersversorgung gedachte Haus zu verlieren, kann Geiger aber offenbar nicht. Es gibt übrigens Politiker, die werfen dem WOCHENBLATT jetzt Scheinheiligkeit vor. Man könne nicht 20 Jahre gegen Otto schießen und dann bedauern, was jetzt passiert. Man kann. Jedes Kind lernt: Liegt einer am Boden, tritt man nicht noch auf ihn ein. Reinhard Schrader

Siehe auch Abriss von Ottos Schwarzbau hat begonnen

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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