Buchholz: Geltungsdauer der Maskenpflicht verlängert

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os/nw. Buchholz. Die Stadt Buchholz hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht verlängert. Sie gilt nun bis einschließlich Samstag, 5. Februar, und verpflichtet Menschen, die an Demonstrationen unter freiem Himmel teilnehmen - dazu zählen auch nicht angemeldete Versammlungen wie die sogenannten Spaziergänge am Montagabend -, die Abstände von 1,50 Metern einzuhalten und eine Atemschutzmaske (FFP2, KN 95 oder gleichwertig) zu tragen. 
Hiervon ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist. Entsprechende ärztliche Atteste oder amtliche Bescheinigungen müssen auf Verlangen nachgewiesen werden. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag brauchen nur eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmasken“) zu tragen.
Die Allgemeinverfügung werde angesichts des sich "nach wie vor äußerst dynamisch entwickelnden Infektionsgeschehens" verlängert. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Buchholz lag am 13. Januar laut Landkreis Harburg bei 678,5.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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