++ A K T U E L L ++

FSME: JETZT NOCH GEGEN ZECKEN IMPFEN LASSEN?

Steuern müssen nicht sein
Ein Freistellungsauftrag rettet jährlich einen beträchtlichen Betrag

Freistellungsaufträge sollte nicht vergessen werden | Foto: Postbank
  • Freistellungsaufträge sollte nicht vergessen werden
  • Foto: Postbank
  • hochgeladen von Axel-Holger Haase
Service
Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

Seid ihr Schülerinnen oder Schüler und steckt noch mitten in der Phase der beruflichen Orientierung? Oder seid ihr bereits mittendrin in eurer Ausbildung? Egal, in welcher Phase ihr euch befindet, eines ist sicher: In Deutschland gibt es über 300 anerkannte Ausbildungsberufe, die nur darauf warten, von euch entdeckt zu werden! Egal, welchen Schulabschluss ihr habt, es gibt garantiert einen passenden Beruf für euch. Eine Ausbildung bietet nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Geld zu verdienen,...

Wer Zinsen für seine Ersparnisse und Geldanlagen erhält, muss auf die Erträge Steuern zahlen: Banken, Versicherungen, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften führen die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an den Fiskus ab. Bis zu 801 Euro im Jahr darf ein Anleger allerdings steuerfrei einnehmen. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.602 Euro. Der sogenannte Sparerpauschbetrag kann in Zeiten des Niedrigzinses mit Tagesgeld- oder Sparkonten kaum ausgeschöpft werden.

Doch Vorsicht: Mit Fondserträgen, Gewinnen aus Aktienverkäufen und Dividenden ist er häufig doch überschritten. Um zu verhindern, dass Kapitalerträge zunächst beim Finanzamt landen, müssen Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrem Geldinstitut einreichen. „Falls Geld bei verschiedenen Instituten angelegt wurde, kann man den Sparerpauschbetrag betragsmäßig aufteilen – je nach der Höhe der zu erwartenden Erträge“, erläutert Ralf Kleber von der Postbank.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen einem gemeinschaftlichen oder Einzelfreistellungsaufträgen wählen: „Für ein Gemeinschaftskonto muss ein gemeinsamer Freistellungsauftrag eingereicht werden, der von beiden Partnern unterschrieben wurde“, so der Postbank Experte. „Dieser ist auch Voraussetzung für eine übergreifende Verlustrechnung.“ Dabei verrechnet die Bank einmal im Jahr die Gewinne und Verluste der einzeln oder gemeinschaftlich geführten Sparkonten und Depots der Ehe- oder Lebenspartner miteinander.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

Webseite von Axel-Holger Haase
Axel-Holger Haase auf Facebook
Axel-Holger Haase auf Instagram
Axel-Holger Haase auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

7 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.