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Vorsicht beim Überholen von Radfahrern

Schutzstreifen wie hier in Brackel dürfen laut Gutachten nicht ständig befahren werden | Foto: ADFC
  • Schutzstreifen wie hier in Brackel dürfen laut Gutachten nicht ständig befahren werden
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ADFC weist auf Mindestabstand hin / Schutzstreifen dürfen nicht dauerhaft befahren werden. 

(mum). Die Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (UDV) hat gerade ein Aktualisierung zu seinem Rechtsgutachten in Bezug auf den Überholabstand von Radfahrern veröffentlicht. "Das war notwendig, weil immer mehr Radwege und Schutzstreifen auf die Fahrbahn verlagert werden", sagt Karin Sager, Vorsitzende des Kreisverbands Harburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Ein Beispiel sei die Hauptstraße, die durch Brackel führt.
Schutzstreifen (mit der gestrichelten Linie) seien nur innerorts erlaubt. "Wer ein Fahrzeug führt, darf diese Linien nur bei Bedarf überfahren", so Sager. Der Radverkehr dürfe nicht gefährdet werden. Auf Schutzstreifen dürfe gehalten, aber nicht geparkt werden. "Aber was bedeutet hier 'bei Bedarf' und welcher Überholabstand ist einzuhalten?" fragt die ADFC-Vorsitzende.
In der UDV-Studie erklärt Professor Dieter Müller, dass der Begriff "bei Bedarf" nur so ausgelegt werden kann, dass das Überfahren der Leitlinien ausschließlich bei der Begegnung mit Fahrzeugen im Gegenverkehr erlaubt sei. Das ständige Fahren auf dem Schutzstreifen sei nicht erlaubt. Ein "ausreichender Sicherheitsabstand" ist laut Aussage des Professors ein Mindestseitenabstand von 1,50 Metern. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, gelte ein so genanntes "faktisches Überholverbot". Sager ergänzt: "Der Mindestseitenabstand gilt selbstverständlich auch bei Überholvorgängen, wenn gar keine Radverkehrsanlage markiert ist. Außerhalb von Ortschaften sind zwei Meter einzuhalten."
Auch im Landkreis Harburg werden immer mehr Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn angelegt. Der ADFC weist auf die Verpflichtung zum Sicherheitsabstand regelmäßig hin und appelliert an Autofahrer, sie zu beachten.
• Die gesamte Studie zur Sicherheit und Nutzbarkeit markierter Radverkehrsanlagen finden sich auf der Homepage der UDV unter www.udv.de/radfahrstreifen.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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