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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Große Resonanz von Kleinunternehmern
Tadel und Lob für Corona-Förderprogramme

Monika Schücking hat mittlerweile die Förderung für ihr Kaffeemobil erhalten, ist aber unsicher, ob sie sie behalten darf
  • Monika Schücking hat mittlerweile die Förderung für ihr Kaffeemobil erhalten, ist aber unsicher, ob sie sie behalten darf
  • hochgeladen von Oliver Sander

(os). Das Land Niedersachsen und der Bund haben nacheinander Programme aufgelegt, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Coronakrise vor allem für kleine Unternehmen abgefedert werden sollen. Die Antragstellung solle einfach und unbürokratisch sein, versprachen Land und Bund. Die Resonanz auf den WOCHENBLATT-Artikel über die Selbstständigen Monika Schücking und Stephan Schmidt aus Buchholz, die über ihre Probleme bei der Antragstellung berichteten, war sehr groß. Im Folgenden lesen Sie die Erfahrungen weiterer Kleinunternehmer. Viele berichten über ähnliche Probleme, es gibt aber auch positive Erfahrungen.

Reaktion: jeweils null

• "Leider bleiben wir als Kleinunternehmer auf der Strecke", betont Margret Beckedorf aus Seevetal. Zuerst sei sie wegen eines Kontaktfalls zwei Wochen in Quarantäne gewesen, dann sei es ihr durch die Kontaktsperre verboten worden, als Kosmetikerin zu arbeiten. Schließlich habe sie mehrere Anträge bei der NBank und danach nach den neuen Richtlinien beim Bund gestellt. Reaktion: jeweils null.
• "Als ich den Antrag stellen durfte, war ich etwas überfordert", erklärt Fokke Vos, die gewerblich Ferienwohnungen vermietet. "Ich kam mir ganz schön dämlich vor, denn dort wurde von Unternehmen gesprochen, die Millionen Euro umsetzen und zig Mitarbeiter beschäftigen. Ich habe mich durchgekämpft und den fertigen Antrag versendet. Keine Empfangsbestätigung, keine Rückmeldung, nichts - bis heute. Ich bin enttäuscht."
• "Während bei dem ersten Antrag zumindest noch ein Gewerbeschein in Kopie mitgesendet werden musste, kann eigentlich jeder, der Böses will, mit dem zweiten Antrag an Geld kommen, Nachweise der Selbstständigkeit werden nicht verlangt", kritisiert Elke Penther, selbstständige Schneiderin aus Hollern-Twielenfleth (Landkreis Stade). Zudem seien im zweiten Antrag die Lebenshaltungskosten ausgeklammert und nur Investitions- und Finanzanlagen den zu erwartenden Umsätzen gegenübergestellt. "Ich arbeite, damit ich leben und meinen Lebensunterhalt damit decken kann. Wenn ich meine Miete, Krankenkasse, Auto, Haushaltskosten nicht zahlen kann, dann sind das meine Liquiditätsengpässe und nicht große Investitionen, die sich ein Großteil der Selbstständigen sowieso nicht leisten kann. Ein total weltfremder Ansatz und Antrag!", erklärt Elke Penther. Erst nach 14 Tagen habe sie den Zuschuss auf dem Konto gehabt: "Wenn ich eine derartige Leistung und Qualität in meinem Bereich abliefern würde, wäre ich pleite. Wenn das das Ergebnis von Herrn Althusmanns Arbeit bzw. seiner Mitarbeiter ist, dann gute Nacht Niedersachsen."

Hilfe über Finanzamt?

• "Unsere Erfahrung war nicht ganz so negativ. Beim ersten Anlauf gab es zwar die beschriebenen Serverprobleme bei der NBank. Im zweiten Anlauf klappte es aber und der Antrag wurde innerhalb von fünf Tagen abgearbeitet", erklärt Freddy Brühler vom Handystore in Buchholz. Ihm stelle sich aber die Frage, warum die Soforthilfe nicht über die Finanzämter abgewickelt werde. Brühler: "Die haben das Personal, kennen die Firmen und können somit auch einen Missbrauch ausschließen."
• "Wir sind sehr dankbar, dass unser Staat in sehr kurzer Zeit Hilfe in Form einer Unterstützung ohne Rückzahlungsverpflichtung bereitstellt", betont Günther Hülß aus Nottensdorf (Landkreis Stade), der einen Kletterpark in Cuxhaven betreibt. Innerhalb von fünf Tagen habe er die ersten 3.000 Euro auf dem Konto gehabt. Wenn man bedenke, wieviel zehntausend Unternehmen Anträge stellen, müsse klar sein, dass es einfach ein wenig Geduld braucht. Er finde es auch völlig in Ordnung, dass dieser Betrag versteuert werden muss. "Es handelt sich hier nicht um ein Geschenk, sondern um eine Unterstützung, die als Soforthilfe gedacht ist, damit niemand unvorbereitet in eine Katastrophe stürzt", erklärt Hülß. In einer solchen - noch nie dagewesenen Situation - solle man nicht immer nur meckern und aufzählen, was alles nicht geht, sondern vielmehr Besonnenheit und vor allem Geduld mitbringen.

Dankbar für Unterstützung

• "Bis auf die kleine Schwierigkeit, dass die Bank ein Formular in einem Dateiformat zur Verfügung stellte, das sich nur auf Umwegen öffnen und bearbeiten ließ, gab es nicht die geringsten Probleme. Die Formalitäten waren in einer halben Stunde erledigt und nach einer Woche war der beantragte Betrag meinem Konto gutgeschrieben", berichtet Martin Bartsch, Einzelhändler für italienische Keramik aus Buchholz. Er habe Glück gehabt, weil ein Bekannter ihm die „Erklärung über beantragte Kleinbeihilfen” in ein lesbares Format umwandelte und dass er seinen Personalausweis schon vor längerer Zeit gescannt hatte. Er sei sehr dankbar über die Hilfe der NBank und könne die unangenehme Zeit jetzt etwas ruhiger angehen, so Bartsch.
• Steuerberater Heiko Kohrs aus Ramelsloh (Landkreis Harburg) erklärt, dass aus seiner Sicht die Landesregierung die Kleinunternehmer im Stich lässt. Begründung: Es wirke "sehr unkoordiniert und chaotisch", dass Kleinunternehmer zunächst bis zum 31. März einen Landeszuschuss beantragen mussten und dann die NBank die Förderrichtlinien geändert und de facto das landeseigene Hilfsprogramm eingestellt habe. Seit Anfang April könne nur noch der Bundeszuschuss beantragt werden und bereits ausgezahlte oder bewilligte Zuschüsse des Landes würden angerechnet. "Dies ist aus meiner Sicht eine politische Entscheidung der Landesregierung gegen die Kleinunternehmer bis zehn Angestellte, denn die Änderung der Förderrichtlinie wird sicherlich durch die Landesregierung veranlasst. Eine Änderung wäre nicht notwendig gewesen, hätte man das eigene zusätzliche Programm behalten wollen." In Hamburg werde das zusätzliche Hilfsprogramm beibehalten, dort gebe es zusätzlich 5.000 Euro.

Haupt- oder Nebenerwerb?

• Derweil hat Monika Schücking eine Hilfe in Höhe von 3.600 Euro aus dem Bundesprogramm erhalten. Darüber habe sie sich sehr gefreut. Aber: Die Soloselbstständige muss nach Rücksprache mit ihrem Steuerberater nun herausfinden, ob sie das Geld überhaupt behalten kann. Grund: Voraussetzung für die Bundesförderung sei gewesen, dass sie hauptberuflich tätig sei. Dieser Punkt sei im Antrag für die Landeshilfe nicht enthalten gewesen. Tatsächlich ist Monika Schücking mit ihrem Kaffeemobil nur nebenerwerblich tätig: "Ich muss mich jetzt erkundigen, ob ich das Geld zurückzahlen muss."

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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