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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Das Kreuz mit der Kaminbefeuerung

„Ich komme mir vor wie ein Einzelkämpfer“: Jürgen Spehr auf dem Balkon seiner Wohnung
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Lungenkranker Rentner will Landkreis dazu bewegen, Emissionen bei Nachbarn stärker zu kontrollieren

os. Buchholz. Angesichts der angesagten kalten Temperaturen an diesem Wochenende befürchtet der lungenkranke Jürgen Spehr Schlimmes: Dass er wieder an die Sauerstoffflasche muss, weil seine Nachbarn ihre Kamine befeuern.
Hintergrund: Jürgen Spehr lebt im dritten Stock eines Mehrfamilienhauses in Buchholz - und damit deutlich höher als die meisten Nachbarn in dem von Reihenhäusern geprägten Wohngebiet. Spehr ist durch langen Zigarettenkonsum lungenkrank und besonders sensibel auf Umwelteinflüsse. „Wenn viele Nachbarn in der Heizperiode ihre Kamine anfeuern, bekomme ich hier oben Atemnot und muss mir Sauerstoff zuführen“, berichtet Spehr. Seine Vermutung: Mancher Nachbar verwendet nicht nur zugelassenes Holz für seinen Kamin, sondern verfeuert alles, was brennbar ist. „Der Geruch ist widerlich“, beschreibt Spehr.
Der Rentner wandte sich an die Stadt Buchholz und an die Abteilung Boden/Luft/Wasser des Landkreises Harburg. Nach einigem Hin und Her kam ein Landkreis-Mitarbeiter und schaute bei Spehr nach dem Rechten: Am 6. August, im Hochsommer! „Natürlich wurde da nichts festgestellt. Das war der völlig falsche Zeitpunkt für eine Kontrolle“, kritisiert Jürgen Spehr. Folge: Bis heute hat sich an dem Problem nichts geändert. „Ich komme mir vor wie ein Einzelkämpfer und habe den Eindruck, dass der Landkreis den Aufwand für eine richtige Messung scheut“, so Spehr.
Man sei mit Jürgen Spehr so verblieben, dass er sich beim Landkreis melden solle, wenn es eine konkrete Belästigung durch den Qualm aus den Nachbarhäusern gibt, erklärt Landkreis-Sprecher Johannes Freudewald auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Ein Landkreis-Mitarbeiter habe sich zuletzt im Dezember in dem Wohngebiet umgeschaut und keine Geruchsbelästigung festgestellt. Im Übrigen seien die Kamine in dem Wohngebiet zulässig. Nur bei Hinweisen auf einen unüblichen Gebrauch könne der Landkreis als Aufsichtsbehörde Proben aus den Feuerkörben oder Rußproben aus den Kaminen entnehmen.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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