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Osterfeuer 2024 im Landkreis Harburg

Landkreis verschickt Ablehnungsbescheid

Stefan Becker im bestehenden Schweinemaststall. Für den Neubau muss er sich einen neuen Standort suchen | Foto: oh
  • Stefan Becker im bestehenden Schweinemaststall. Für den Neubau muss er sich einen neuen Standort suchen
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Schweinemaststall im Landschaftsschutzgebiet: Landwirtsfamilie Becker will jetzt Gang vor Gericht prüfen

os. Buchholz. Jetzt haben es Stefan und Heinz Becker schwarz auf weiß: In dieser Woche schickte der Landkreis Harburg den Anwälten der Landwirtsfamilie aus Buchholz die schriftliche Begründung, warum er den beantragten Schweinemaststall im Landschaftsschutzgebiet Stuvenwald nicht genehmigen wird. Die Familie will das Schriftstück genau studieren und dann entscheiden, ob sie vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung vorgeht.
Wie berichtet, hatte der Landkreis den von der Familie Becker geplanten Maststall für mehr als 1.000 Schweine abgelehnt, weil er das Landschaftsbild im Landschaftsschutzgebiet nachhaltig stören könne. Zuvor wollte die städtische Baubehörde das Projekt ohne öffentliche Diskussion vom Fachausschuss abnicken lassen. Gegen das Bauvorhaben hatte sich massiver Widerstand in der Bevölkerung formiert. Eine Bürgerinitiative sammelte mehr als 4.000 Unterschriften gegen den Maststall. Das niedersächsische Umweltministerium stellte sich hinter die Entscheidung des Landkreises, dem Bau die Genehmigung zu versagen.
"Die Stadt Buchholz muss in diesem Verfahren nichts tun", betont Bürgermeister Wilfried Geiger. Wie es weitergehe, hänge von der Familie Becker ab. Sie könne den Bauantrag für den Schweinemaststall zurückziehen oder Rechtsmittel gegen den Bescheid des Landkreises einlegen. Geiger: "So lange ruht das Verfahren."

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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