"Ostring": Oberverwaltungsgericht kippt Berufungsverfahren!

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os. Buchholz. Paukenschlag in Buchholz: Die umstrittene Umgehungsstraße "Ostring" ist in der geplanten Form tot! Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg teilte jetzt mit, dass der Senat die Berufung des Landkreises Harburg gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg einstimmig für unbegründet hält und die Berufung durch einen Beschluss ablehnen wird. Eine mündliche Verhandlung sei nicht mehr erforderlich. Dazu kann der Landkreis Harburg innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen.
Wie berichtet, hatte das VG das Planfeststellungsverfahren gegen das rund sechs Kilometer lange Straßenprojekt 2011 aufgehoben und keine Berufung zugelassen. Dagegen legte der Landkreis Harburg als Bauherr Beschwerde ein. Tatsächlich ließ das OVG Lüneburg im August 2014 die Berufung zu, empfahl aber gleichzeitig ein Mediationsverfahren mit den klagenden Bürgern. Dazu kam es nie. Zuvor hatten sich im Januar 2013 in einem Bürgerentscheid fast 62 Prozent der Wähler für die Beibehaltung der Verträge zwischen Stadt Buchholz und Landkreis Harburg und damit für den Ostring ausgesprochen.
Wie es jetzt weitergeht und was die Beteiligten zu dem Urteil sagen, lesen Sie in unserer Printausgabe am kommenden Mittwoch.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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