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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Ostring: Rempe kann mit Grundstückseigentümer verhandeln

Viele Buchholzer halten es mit diesem Bürger: Sie plädieren für den Bau des Ostrings | Foto: archiv
  • Viele Buchholzer halten es mit diesem Bürger: Sie plädieren für den Bau des Ostrings
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os. Buchholz. Kommt jetzt wieder Schwung in die Ostring-Planung in Buchholz?
Wie das WOCHENBLATT aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle erfuhr, soll Landrat Rainer Rempe mit dem Grundstücksbesitzer, der das Planfeststellungsverfahren für die umstrittene Umgehungsstraße zu Fall brachte, über den Ankauf von Flächen verhandeln, die nach der Ursprungsplanung für die Zufahrt vom Heidekamp auf den Ostring nötig sind. Das habe der Kreistag auf seiner letzten Sitzung im nicht-öffentlichen Teil nach zum Teil turbulenter Diskussion mehrheitlich beschlossen. Dem Vernehmen nach steht Rempe für die Verhandlung ein sechsstelliger Betrag zur Verfügung. Ein Gesprächstermin soll noch nicht feststehen.
Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg im Februar 2011 das Planfeststellungsverfahren für die rund sechs Kilometer lange und mindestens 17,5 Millionen Euro teure Ortsumgehung kassiert. Begründung damals: Die fehlende Planungszuständigkeit des Landkreises für die Straße in Verlängerung des Heidekamps führe dazu, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Ostring insgesamt fehlerhaft ist. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem Landkreis Harburg erst kürzlich die Berufung gegen dieses Urteil gestattet, dem Kreis als Bauherrn aber zu einem Mediationsverfahren mit den Klägern geraten. Ob der Kreis dieses Angebot annimmt, steht noch nicht fest. Man wolle die Ursprungsplanung nicht leichtfertig aus der Hand geben, hieß es aus dem Kreishaus. Im Januar 2013 hatten sich bei einem Bürgerbegehren 62 Prozent der Bürger indirekt für den Bau eines Ostrings ausgesprochen. Sie votierten damals dafür, dass die Verträge zwischen Stadt und Landkreis zur Teilung der Kosten für die neue Straße bestehen bleiben.
Selbst wenn Rempe in den Verhandlungen erfolgreich ist, bedeutet das nicht zwangsläufig eine schnelle Umsetzung der Ostring-Planung. Dann droht nach Ansicht von Beobachtern ein weiterer, jahrelanger Streit vor Gericht, da die Klagen von zwei Grundstücksbesitzerinnen, die von der Trassenführung unmittelbar betroffen wären, wieder hervorgeholt werden könnten. Sie waren nach dem VG-Urteil gar nicht mehr verhandelt worden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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