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"Wenn du nicht mitkommst, stirbst du"

Nach der Tat habe er sich vor sich selbst geekelt, sagte Pascal D., hier mit seinen Verteidigern
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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bc. Stade/Buxtehude. Wie erklärt man das Unerklärbare? Pascal D. hat es getan. Der Tischlergeselle aus Buxtehude hat zwei brutale Vergewaltigungen gestanden. „Für das, was ich getan habe, gehöre ich ins Gefängnis“, sagte der 22-Jährige mit tränenerstickter Stimme. Den Zuhörern im Schwurgerichtssaal wurden die Grausamkeiten der Taten vor Augen geführt, die im Februar eine ganze Stadt in Angst versetzten.

Zu Beginn des zweiten Prozesstages erhob sich Pascal D. von der Anklagebank des Landgerichtes Stade, um vor der Vorsitzenden Richterin Gudrun Pudimat ein umfassendes Geständnis abzulegen. Er räumte alle Anklagepunkte gegen ihn ein. „Ich bereue die Taten zutiefst und würde alles dafür tun, sie rückgängig zu machen“, sagte D. unter Schluchzen. Es ist schwer zu verstehen, wie aus diesem aufrichtig schamerfüllt wirkenden Mann ein mutmaßlicher Vergewaltiger werden konnte. Sein Motiv wird vor Gericht deutlich: Sex-Frust.

Der Beschuldigte ist 1,95 Meter groß und 86 Kilogramm schwer. Seine Opfer waren ihm ausgeliefert. Die Staatsanwaltschaft wirft Pascal D. vor, ein 14-jähriges Mädchen stundenlang in der Nähe der Stieglitzschule in Buxtehude vergewaltigt zu haben. Um sein Zufallsopfer einzuschüchtern, soll er Morddrohungen ausgesprochen haben: „Wenn du nicht mitkommst, stirbst du.“

Das passierte in der Nacht vor der ersten Tat am Sonntag, 2. Februar: Pascal D. glühte mit drei Kumpels in seiner Wohnung an der Dresdner Straße vor, trank nach seinen Angaben bis zu einer Flasche Whisky, rauchte Cannabis, schnupfte Kokain (ein Gramm). Mit dem Taxi ging es gegen Mitternacht in die Buxtehuder Disco „Garage“.
Dort tanzte er, trank weiter und traf eine alte Bekannte. Nach durchzechter Nacht erhielt er in den frühen Morgenstunden - wieder zu Hause - einen Anruf eben jener Bekannten. Sie machten einen Treffpunkt am Schulzentrum Nord aus. Er witterte offenbar ein sexuelles Abenteuer.

Doch dazu kam es nicht. Pascal D. wurde versetzt. „Ich war wütend, hatte Hassgefühle“, sagt er. Nicht weit von seiner Wohnung entfernt kommt ihm ein 14-jähriges Mädchen auf dem Fahrrad entgegen. D. stellt sich ihr in den Weg. „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe.“

Er trägt sein Opfer wie ein Baby zu einem Garagenkomplex. Sie muss sich ausziehen. Pascal D. verbindet ihr die Augen mit einem Schal, zieht sich selbst eine Sturmhaube über den Kopf. Es kommt zu den mehrfachen Vergewaltigungen. Das Martyrium des Mädchens dauert mehr als zwei Stunden. Als D. von ihr ablässt, muss sie sich in die Ecke stellen und bis 60 zählen.

Während der Tat macht der Beschuldigte etliche Handy-Fotos, auch um sein Opfer einzuschüchtern: „Ich habe gedroht, die Bilder ins Internet zu stellen, hätte es aber nie gemacht“, sagt D.

Er erinnert sich an die Vergewaltigung: „Sie hat geschrien und geweint.“ Laut Richterin Pudimat soll sich das Mädchen auch übergeben haben. Vor und nach der Tat chattet Pascal D. mit der Disco-Bekanntschaft, die ihn versetzt hat. „Es ist nicht schön, verarscht zu werden“, schreibt er.

Pascal D. gab vor Gericht an, sich nach den Taten vor sich selbst geekelt zu haben. Er habe die gemachten Handy-Fotos sofort gelöscht. „Ich konnte sie mir nicht ansehen, konnte nicht glauben, dass ich das gemacht habe.“

Am nächsten Tag ging er normal zur Arbeit. „Ich wollte die Taten verdrängen, sie nicht an mich heranlassen“, sagte D.

Unfassbar: Drei Wochen später - als der Angeklagte längst per Phantombild von der Polizei gejagt wurde - soll er sich erneut an einer Frau mehrfach vergangen haben.
Das Opfer: eine 20-Jährige, wieder zufällig ausgewählt. Der Tatort: eine Tischtennisplatte auf dem Pausenhof der Grundschule Altkloster. Erneut wird D. nach eigenen Erzählungen nach einer durchzechten Samstagnacht auf der Suche nach einem sexuellen Abenteuer von einer weiblichen Bekanntschaft versetzt. Diesmal vor der Disco „Mausefalle“.

Das 20-jährige Opfer will beim nächsten Prozesstag am 30. September vor Gericht aussagen. Die 14-Jährige nimmt nicht am Prozess teil.

Pascal D. berichtete, wie er in der Zeit vor der ersten Tat „keine leichte Lebenssituation“ durchgemacht habe. Die Beziehung mit seiner Freundin sei Anfang Januar in die Brüche gegangen.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Harald Schmidt beobachtet den Prozess. Er soll dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage über eine mögliche Sicherungsverwahrung liefern.

Klar scheint die Strategie von Pascal D.s Verteidiger Dr. Heiko Granzin zu sein: Er wird wohl aufgrund des unfassbar hohen Alkohol- und Drogenkonsums vor den Taten vermutlich auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit plädieren.

Mit einem Urteil ist am 24. Oktober zu rechnen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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