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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

"Pascal D. ist voll schuldfähig"

Wird Pascal D. in Sicherungsverwahrung genommen? Hier mit seinen Rechtsanwälten
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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bc. Buxtehude/Stade. Dass der geständige Vergewaltiger Pascal D. (22) aus Buxtehude seine Taten im Drogen- und Alkoholrausch begangen hat, gilt als sehr wahrscheinlich. Dass ihn das Landgericht Stade deswegen als vermindert schuldfähig ansehen wird, eher nicht. Am Dienstag gab der psychiatrische Gutachter Dr. Harald Schmidt aus dem Zevener Landeskrankenhaus seine Einschätzung zum mutmaßlichen Sextäter ab. Das Gutachten spielt eine wichtige Rolle bei der Höhe des Strafmaßes. Der entscheidende Satz in dem Papier: "Es gibt keine Hinweise auf eine signifikante Einschränkung der Steuerungsfähigkeit."

Soll heißen: Pascal D. ist voll schuldfähig. "Es besteht kein Anlass anzunehmen, dass der Angeklagte bei seinen Taten unzurechnungsfähig war", so Schmidt gegenüber dem WOCHENBLATT. Wie berichtet, filmte D. beide Vergewaltigungen mit seinem Smartphone.

Der Mediziner berichtete vor Gericht von einem unauffälligen Leben des Angeklagten, in dem zwar ab dem 16. Lebensjahr der Konsum von Alkohol und Drogen dazu gehört hätten - allerdings "nur gelegentlich an drei von vier Wochenenden im Monat", so Schmidt. Von einem exzessiven Drogen-Konsum könne er nicht sprechen.

Eine von vielen Interpretationsmöglichkeiten, weshalb es zu den zwei Vergewaltigungen kam, sei die Trennung von seiner Freundin. "Das Ende der Beziehung war ein Belastungsmoment für den Angeklagten", sagt Schmidt. Ein Jahr war er mit ihr zusammen. Im Prozess sagte die Frau bereits als Zeugin aus. Sie beschrieb ihren Ex-Freund als durchweg liebenswerten Menschen: "Er hat mich auf Händen getragen."

Das Urteil gegen Pascal D. fällt vermutlich am 27. November. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren. Unklar ist, ob der Beschuldigte in Sicherungsverwahrung muss. Die Entscheidung trifft letztlich das Gericht. Die Hürden für das Wegschließen eines Verurteilten nach Verbüßen seiner Haftstrafe sind extrem hoch. Eine Sozialprognose müsste durchweg schlecht ausfallen.

Die Prognose von Dr. Harald Schmidt ist es nicht. Seine standardisierten Prognoseinstrumente, in denen hauptsächlich die Vergangenheit des Angeklagten eine Rolle spielt, kommen zu dem Ergebnis, dass bei Pascal D. kein hohes Rückfallrisiko besteht.

Als "ungünstig" für Pascal D. bewertet Schmidt jedoch seine zweite Tat. Nachdem D. am 2. Februar eine 14-Jährige über Stunden brutal vergewaltigte, schlug er drei Wochen später wieder zu und misshandelte eine 20-jährige Frau. Schmidt: "Dieser Aspekt ist in Bezug auf die Sozialprognose kritisch zu werten." Wäre er nicht geschnappt worden, kann Schmidt nicht ausschließen, dass der Angeklagte eine dritte Tat begangen hätte.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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