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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Abrissarbeiten laufen aus dem Ruder: Asbest lag zertrümmert herum

Abrissarbeiten, bei denen Asbest unsachgemäß behandelt wurde, wurden ein Fall für das Amtsgericht Buxtehude Foto: archiv
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Prozess vor dem Amtsgericht Buxtehude wegen illegalem Asbest-Abriss

tk. Buxtehude. Dass Asbestfasern, wenn sie freigesetzt werden, gefährlich sind, weiß eigentlich jeder. Auch die Geschäftsführerin eines Abbruchunternehmens und ihr Ehemann, der auf Baustellen als Vorarbeiter tätig ist. Beim Abriss eines Gebäudes in Buxtehude im Januar 2018 ließen sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Stade allerdings jedwede Sachkennntnis vermissen. Asbesthaltige Bauteile wurden herausgerissen und zertrümmert, lagen offen in der Baugrube herum. Das rief das Gewerbeaufsichtsamt auf den Plan - die Baustelle wurde vorübergehend stillgelegt - und brachte das Ehepaar als weitere Folge auch vors Amtsgericht Buxtehude. 

Der Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts nannte die Arbeiten "absolut dilettantisch". Er erklärte vor Gericht zudem, dass in der Baubude ein Schadstoff-Kataster offen herumgelegen habe. Demzufolge wussten die beiden Angeklagten, dass sie es mit Asbest zu tun haben.
Wieso es dennoch dazu kam, dass alle Vorschriften zur Asbest-Entsorgung ignoriert wurden, versuchten die beiden Strafverteidiger Lorenz Hünnemeyer und Lars Zimmermann im Namen ihrer Mandanten zu erklären. Es habe schnell gehen müssen und dabei sei das Asbest-Problem einfach nicht berücksichtigt worden, so Hünnemeyer. "Das war nicht vorsätzlich." Seine Mandantin hätte ihren Mann schließlich nie vorsätzlich einer Gesundheitsgefährdung durch Asbest ausgesetzt. "Es wurde ein Fehler gemacht", sagte der Strafverteidiger im Namen seiner Mandantin. Sie habe letztendlich nach der Baustellen-Stilllegung eine zertifizierte Firma mit dem Ausbau und der Entsorgung der asbesthaltigen Baustoffe beauftragt. Und Lars Zimmermann stellte für den Ehemann fest, dass der nichts vom Asbest gewusst habe. Dass die Baustelle stillgelegt worden sei, habe ihn daher "überrascht".
Was dem Verfahren eine durchaus pikante Note gibt: Das Gewerbeaufsichtsamt wurde durch einen anonymen Hinweis informiert und verfügte zudem über die Schadstoffliste der Abbruch-immobilie. Lorenz Hünnemeyer machte Druck, um den Namen zu erfahren. Es war ein Konkurrent, der sich mutmaßlich auch um den Auftrag beworben hatte.

Weil auch der Auftraggeber als Zeuge vor Gericht nichts Erhellendes beitragen konnte, wird der Prozess fortgesetzt. Dann soll die Bauleiterin aussagen, die den Abriss und nachfolgenden Neubau begleitet hat. Fest steht: Es wussten fast alle Beteiligten, dass Asbest in dem Gebäude verbaut war. Eine Liste der Schadstoffe war Bestandteil der Unterlagen für die Ausschreibung. Warum der Abbruch dennoch unsachgemäß ablief, muss noch geklärt werden. 

Richter Erik Paarmann hatte angesichts der Tatsache, dass die Geschäftsführerin, die nach eigenen Angaben über den Sachkundenachweis für Asbestsanierung verfügt, die Frage gestellt: "Reden Sie eigentlich mit Ihrem Mann?"

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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