Buxtehuder Fahrstuhl-Mord: Wäre diese Tat vermeidbar gewesen?

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tk. Buxtehude/Stade. Diese Tat wäre vermutlich vermeidbar gewesen! Markus S., der im Oktober in einem wahnhaften Anfall in Buxtehude in einem Fahrstuhl Tadeusz S. ( 61) mit einem Stich in den Rücken getötet hat, hätte bereits in die Psychiatrie eingewiesen werden können. (Markus S., 26, steht seit Montag vor dem Landgericht Stade. Das WOCHENBLATT berichtete).

Nur wenige Wochen vorher stand S. bereits in Groß Gerau vor Gericht. Eine krankhafte seelische Störung und eine schizophrene Psychose wurde damals gutachterlich diagnostiziert - medizinisch betreut wurde S. dennoch nicht. Der Anwalt wollte für seinen Mandaten laut Nachrichtenmagazin "Spiegel" damals sogar eine Pflegschaft und Unterbringung in der Psychiatrie erreichen. Passiert ist in dieser Hinsicht nichts.

Im "Spiegel" kommt sein Anwalt Hermann Hädicke aus Darmstadt zu dem Schluss, dass diese Tat, von der Staatsanwaltschaft als Mord angeklagt, wahrscheinlich verhinderbar gewesen wäre.

Sabine Hippert-Otromke vertritt die Witwe von Tadeusz S., die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt. Über "Was-wäre-wenn-Fragen" wil die Juristin nicht spekulieren - sie sagt aber dennoch: Wenn ein Anwalt für seinen Mandanten etwa die Unterbringung in der Psychiatrie fordert, habe das großes Gewicht. Zudem sei ein solches Ansinnen ein eher ungewöhnlicher Schritt. Schließlich gehe es einem Strafverteidiger zumeist um die Freiheit des Mandanten. "Es hätte intensiver darauf geachtet werden müssen", sagt die Juristin.
Möglichkeiten jenseits einer Zwangseinweisung seien Auflagen durch das Gerichts.

Etwa die Anordnung der Medikation mit einer Depotspitze. Die wirke länger und vor allem falle es auf, wenn der Patient sich nicht die nächste Spritze abhole.
Tadeusz S., so Anwältin Sabine Hippert-Otromke, sei das Opfer einer Kette tragischer Verwicklungen gesen. Die Tat war spontan und nicht vorhersehbar gewesen. "Es hätte auch jeden anderen treffen können."

Der Darmstädter Anwalt Hermann Hädicke vertritt Marcus S. schon länger. An Spekulationen, ob die Tat im Fahrstuhl verhinderbar gewesen wäre, beteiligt er sich nicht. Was für Hädicke aber Fakt ist: Als sein Mandant im September in U-Haft saß, hat er mehrfach veranlassen wollen, dass S. adäquate Hilfe bekommt. "Er wurde aber einfach entlassen", so Hädicke. Der Jurist hatte zum Beispiel länger wirkende Depotspritzen vorgeschlagen und eine betreute Unterbringung nach der U-Haft angeregt. "S. wurde aber einfach ohne weitergehende Betreuung auf freien Fuß gesetzt." "Er wurde einfach entlassen"

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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