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Millionenschaden im Buchholzer Freibad

Ein Knäuel aus Gefühlen endet vor Gericht

Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Buxtehude offenbarte menschliche Verstrickungen   Foto: archiv
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Gefährliche Raserei auf der A26 / Streit im Auto hätte schlimme Folgen haben können

tk. Buxtehude. Was sich im April auf der A26 kurz vor Stade ereignet hat, war lebensgefährliche Raserei. Vor dem Amtsgericht Buxtehude nannte sich das gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Bei der Verhandlung wurde deutlich: Ein Wirrwar aus Sex, Hilfsbereitschaft, Streit, Eifersucht und Aggression hatte sich zu einem unentwirrbaren Knäuel verwickelt. Der Verteidiger des Angeklagten wollte daher auch die Öffentlichkeit ausschließen. Was Richter Erik Paarmann jedoch ablehnte.

Das sind die Fakten: Der Angeklagte (23), ein als Flüchtling anerkannter Syrer, der im Alten Land lebt und eine Ausbildung macht, war mit seinem VW Golf auf einen SUV zugerast und hatte das Lenkrad erst in der letzten Sekunde herumgerissen. Neben ihm auf dem Beifahrersitz saß die Frau (47), die den jungen Mann in ihrem Haus, in dem sie mit Kind und Lebensgefährten wohnte, aufgenommen hatte. Im Auto entbrannte ein Streit und der 23-Jährige reagierte mit dem gefährlichen Tritt aufs Gaspedal. "Ich hatte Angst", sagte die Frau als Zeugin aus. Das nahm Richter Erik Paarmann ihr ab. "Sie haben beschleunigt, um der Zeugin Angst zu machen und sie zu bestrafen", tadelte er den Syrer und verurteilte ihn zu 50 Tagessätzen zu zehn Euro.

Der Richter war redlich bemüht, die Motivlage des jungen Mannes zu durchleuchten, ohne die Intimsspähre der Beteiligten, die eine Affäre miteinander hatten, zu tief zu durchdringen. Einfach machte es der Angekagte dem Juristen dabei nicht. Seine weitschweifigen Aussagen zusammengefasst: Die Zeugin sei extrem eifersüchtig und von ihm abhängig gewesen. Sie habe sein Leben kontrollieren wollen. Auf der Autobahn habe er alles richtig gemacht - wie er es in der Fahrschule gelernt habe.

Streit habe es öfter gegeben, sagte dagegen die Frau. Der junge Mann sei leicht aufbrausend, wenn etwas nicht nach seinen Vorstellungen gelaufen sei. Eigentlich, auch das machte sie vor Gericht deutlich, hätte sie die Anzeige nach der Horrorfahrt zurückziehen wollen. Noch am selben Tag hatte sie nämlich Hilfe bei der Polizei gesucht. Der Syrer klagte in seinem Schlusswort dagegen, dass der Frau und nicht ihm geglaubt werde. "Die Zeugin ist Ihnen noch immer sehr wohlgesonnen", entgegnete Paarmann. Die Beziehung des Paares ging nach dem Beinaheunfall noch weiter und der Angeklagte half der 47-Jährigen sogar anschließend beim Umzug. Wobei sie die Beziehung zu dem Syrer heute als "Ausgenutztwerden" beschreibt. 

Am Ende dieser Verhandlung wurde jenseits der juristischen Aufarbeitung deutlich: Alle Beteiligten gehen beschädigt aus der Sache hervor. Ohne Führerschein droht dem jungen Mann der Jobverlust, er steht außerdem unter vorübergehender Betreuung, weil der Verdacht bestand, dass er Selbstmord habe begehen wollen. Die Zeugin und ihr Sohn sind mehrere Hundert Kilometer weggezogen und müssen sich ein neues Leben aufbauen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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