Sexueller Missbrauch an fünfjähriger Enkeltochter
Kinderschänder auf der Anklagebank

Ein Kind nach einem Missbrauch (Szene gestellt)                           | Foto: polizei-beratung.de
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sla. Buxtehude. Etliche Tränen flossen bei der Verhandlung vor der Jugendrichterin am Buxtehuder Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß ein 63-Jähriger aus Horneburg, dem sexueller Missbrauch an seiner zur Tatzeit fünfjährigen Enkelin vorgeworfen wurde. Gleich zu Beginn der Verhandlung gab dieser die Tat zu, die bereits zehn Jahre zurückliegt.

Die als Zeugin geladene 37-jährige Mutter des Opfers, die in Nordrhein-Westfalen lebt, schilderte unter Tränen, wie ihre inzwischen 14-jährige Tochter ihr im Mai erzählte, dass sie eigentlich eine glückliche Kindheit gehabt hätte, "wenn ihr Opa sie nicht vergewaltigt hätte". Sie sei geschockt gewesen und habe sofort die Polizei informiert.

Eine Vernehmung des Mädchens bei der Polizei wurde auf Video festgehalten und Sequenzen daraus bei der Gerichtsverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt.
Zum Tatzeitpunkt war das Mädchen fünf Jahre alt und zu Besuch bei den Großeltern im Landkreis Stade. Sie wollte zusammen mit dem Opa ins Freibad gehen und beim vorherigen Umziehen kam es zu sexuellen Handlungen.
Wenige Tage später kam es zu einem weiteren Vorfall beim Waschen des Kindes in der Badewanne. Die Enkelin habe von drei Vorfällen gesprochen, sagte Richterin Nora Sielbeck. Dazu der Angeklagte: "Es ist so lange her, ich habe mich erst jetzt wieder erinnert und es bislang verdrängt."
Warum das Mädchen erst zehn Jahre nach der Tat darüber gesprochen habe, wollte die Richterin von der Mutter wissen. "Weil sie Angst hatte, ihr glaubt keiner, und weil sie das Verhältnis der Familie zu ihren Großeltern nicht zerstören wollte", erklärte diese.

Der nächste Schock für die Mutter: Erst durch das jetzt laufende Verfahren wurde bekannt, dass der Großvater 2017 seine beiden unter 14-jährigen Nichten sexuell missbraucht hatte und zudem für den Besitz von Kinderpornographie, Fotos und Videos, zu einer einjährigen Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war.

Daher waren bei der jetzigen Gerichtsverhandlung in Buxtehude auch seine Bewährungshelferin und sein Sexual-Therapeut anwesend, der mit der Therapie am 5. März 2019 begonnen hatte. Auf Nachfrage der Richterin, wie sich der Angeklagte seitdem entwickelt habe, schilderte der Therapeut seinen Klienten als jemanden, der nur schwer über seine Gefühle sprechen könne und selber als Kind Eigenverletzungen erlitten habe. Zudem habe er lange keine pädophilen Impulse gezeigt. "Er braucht den Bezug zu Kindern, um Handlungen auszuführen." Angesprochen auf die Fotos und Videos, sagte der Therapeut: "Hier gibt es keine Kontrolle." Daraufhin fragte Richterin Sielbeck: "Wie sehen Sie die Rückfallgefahr?" "Sehr gering in Bezug auf fremde Kinder, bei Beziehungen zu Kindern, etwa als Betreuer einer Jugendgruppe, sehe ich hingegen eine Gefahr."

Nach knapp dreistündiger Verhandlung und den Plädoyers verkündete Richterin Nora Sielbeck das Urteil: ein Jahr und zehn Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie die Auflage zur Sexualtherapie und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeitsdienst. Es dürfe nicht wieder zu einer Straftat kommen und der Mann müsse sich zwingend an die Auflagen mit der Therapie halten, ermahnte die Richterin den Sexualstraftäter.

Die Familienmitglieder, die aus Nordrhein-Westfalen zu dem Prozess in Buxtehude angereist waren, darunter neben der Mutter des Opfers auch deren Mutter sowie Patentante und -onkel, zeigten sich entsetzt über das milde Urteil.

Einen weiteren Artikel dazu hier

KOMMENTAR: Zu milde Strafe für Missbrauchstäter

(sla.) Drei junge Menschen hat der Angeklagte durch seinen Sexualtrieb in ein lebenslanges Unglück gestürzt und das Leben einer ganzen Familie zerstört. Bewährungshelferin und Therapeut des Täters berichteten vor Gericht, dass er sich positiv entwickelt habe und regelrecht befreit wirke, wo er vorher nur schwer über seine Gefühle sprechen konnte. Doch niemand spricht über das Opfer und seine Empfindungen. Reue zu zeigen und die Tat gleich zuzugeben, war ein taktischer Schachzug des Täters, ebenso wie der Hinweis auf die eigene schwere Kindheit mit sexuellem Übergriff. Sind das mildernde Umstände? Und dann 50 Stunden Arbeitsleistung? Ein Jugendlicher, der bei Rot über die Kreuzung ging, musste kürzlich für diese "Tat" 30 Arbeitsstunden ableisten. Es sei nicht auszuschließen, dass der Straftäter sich an anderen Kindern vergeht, zu denen er eine Beziehung hat, sagte der Therapeut. In der Familie des Täters gibt es neben den Nichten weitere kleine Kinder, die nun Schutz brauchen, und auch alle anderen Kinder sind nicht vor ihm sicher. Ein höheres Strafmaß - auch als Abschreckung für potenzielle Täter - hätte ich für angemessener gehalten.
Susanne Laudien

Redakteur:

Susanne Laudien aus Buxtehude

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